Ist die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen einmalig?
Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen ist keine einmalige Aktion. Veränderungen im Unternehmen verändern auch Gefährdungsquellen. Für die Zeitpunkte der Anpassung der im Betrieb vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen sind daher Regelungen, sog. „Anlässe “ festgelegt.
Was sind Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz?
Die Ermittlung und die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz sind die beiden grundlegenden Schritte zur Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen. Sie dienen nicht nur der Verhütung von Unfällen. Sie helfen, arbeitsbedingte Beschwerden und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Was ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?
Die Dokumentation aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung – von den ermittelten Gefahrenquellen bis zu den ergriffenen Maßnahmen und der Überprüfung ihrer Wirksamkeit – bietet die Grundlage dafür, Entwicklungen nachzuvollziehen, Erfolge zu dokumentieren und ggfs. Anpassungen oder Veränderungen vorzunehmen.
Wie kann der Arbeitgeber die Gefährdung beurteilen?
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen.
Welche Personen oder Bereiche sind in Beurteilungen involviert?
Meistens sind jedoch noch weitere Personen oder Bereiche eines Unternehmens direkt oder indirekt in Beurteilungsprozesse involviert. Die Personalabteilung oder die Personalleitung gibt oft den Anstoß für die Durchführung von Beurteilungen, führt selbst Beurteilungen durch und führt die Ergebnisse der Personaleinschätzungen zusammen.
Was ist die Beurteilung von Sachverhalten?
Sachverhalte: Die Beurteilung von Sachverhalten ist primär Aufgabe von Analysten, Ärzten, Gutachtern, Journalisten, Juristen, Sachverständigen und der Richter. Die Tätigkeit des Juristen setzt bereits bei der Bildung des seiner rechtlichen Beurteilung zugänglichen Sachverhalts ein.