Ist die Exekutive oder die Judikative verhältnismäßig?
Erweist sich die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative als verhältnismäßig, untersuchen Sie in einem letzten Prüfungsschritt, ob die Maßnahme dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügt. Danach muss erkennbar sein, welcher Eingriff durch die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative zugelassen oder vorgenommen wird.
Was ist die Gewaltenteilung in der Exekutive?
Das ist keine Gewaltenteilung, da die Exekutive an meisten Macht hatte, genauer gesagt der Reichspräsident. Die Exekutive bzw der Reichspräsident ernennt und entlässt die Reichsregierung, gibt der Reichswehr die Oberbefehle, löst den Reichstag auf (Legislative) und ernennt auf Vorschlag des Reichtages das Reichsgericht (Judikative).
Was ist die Exekutive?
Die Exekutive ist die Ausführende Gewalt, in der heutigen Zeit vor allem die Polizei. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und ist unabhängig oder sollte es zumindest sein.
Wie setzt sich die Exekutive zusammen?
Die Exekutive setzt sich dabei aus der Regierung eines Staates (der sogenannten Gubernative) und der öffentlichen Verwaltung (der sogenannten Administrative) zusammen.
Ist die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative verfassungsgemäß?
Wegen des rechtsstaatlichen Vorbehalts des Gesetzes muss die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative ihrerseits auf einem verfassungsmäßigen Parlamentsgesetz beruhen und selbst verfassungsgemäß sein. Es empfiehlt sich, diese Prüfung in drei Schritten vorzunehmen:
Wie darf die Exekution bewilligt werden?
(1) Die Exekution darf nur bewilligt werden, wenn aus dem Exekutionstitel – im Fall des § 308a Abs. 5 im Zusammenhalt mit einer Entscheidung nach § 292g – nebst der Person des Berechtigten und Verpflichteten auch Gegenstand]
Ist die Maßnahme der Exekutive verfassungskonform?
Die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative muss ihrerseits verfassungsgemäß sein. Dies prüfen Sie in drei Schritten: Die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative ist verfassungsgemäß, wenn sie die formell-gesetzliche Grundlage verfassungskonform, insbesondere grundrechtskonform, anwendet und auslegt.
Ist die Exekutive oder die Judikative verfassungskonform?
Wendet die Exekutive oder die Judikative die formell-gesetzliche Grundlage verfassungskonform, insbesondere grundrechtskonform, an, untersuchen Sie in einem nächsten Schritt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der Exekutive oder der Judikative. Insoweit kann grundsätzlich auf die Ausführungen oben ( Rn. 143 ff.) verwiesen werden.