Ist die falsche Namensangabe eine Ordnungswidrigkeit?

Ist die falsche Namensangabe eine Ordnungswidrigkeit?

Die Falsche Namensangabe stellt gemäß § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nur dann dar, wenn dies gegenüber einer „zuständigen Behörde“ bei Ausübung ihres Amtes erfolgt.

Kann ich die Namen der Fahrgäste ändern?

Alle Namen der Fahrgäste können im Profil, in der Such-Rubrik, geändert werden (Wenn ein Konto vorhanden ist). Sollten Sie Ihren Namen falsch eingegeben und bereits ein E-Ticket bekommen haben, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Alle E-Tickets sind namentlich, was bedeutet, dass Sie sie nicht an Dritte übertragen können.

Was sind die von ihnen angegebenen Namen?

Die von Ihnen angegeben Namen müssen von den Fahrgastdetails abgeleitet werden. Das bedeutet, dass alle angegebenen Namen den Ausweis-Informationen entsprechen müssen (z. Bsp. Ausweis oder Führerschein).

Ist der Name eines Doppelnamens unvollständig?

Auch unvollständige Angaben können unrichtig sein (Weglassen eines Teils eines Doppelnamens) und der Name muss richtig geschrieben werden. Die Angabe des Namens einer anderen Person ist auch mit deren Zustimmung unzulässig. Die Verweigerung von Angaben kann durch aktives Tun oder im Unterlassen durch Schweigen liegen.

Ist die Angabe des Geburtsnamens erforderlich?

Die Angabe des Geburtsnamens ist erforderlich, wenn er für die Personenstandsfeststellung erheblich ist. Die Anredeform (z. B. „Frau“) ist nicht Teil des Namens.

Was ist eine Urkundenfälschung?

Entscheidend ist, dass die ausgewiesene Person tatsächlich auch hinter der Erklärung steht, ihr Hersteller auch für diese ausgewiesene Person handeln will und von dieser wirksam zur Kennzeichnung der Urheberschaft des Ausstellers ermächtigt wurde. Urkundenfälschung ist das Täuschen über die Identität des Ausstellers einer Urkunde.

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