Ist die Frage nach dem Gehalt beim fruheren Arbeitgeber sinnlos?

Ist die Frage nach dem Gehalt beim früheren Arbeitgeber sinnlos?

Auf die Frage nach dem Gehalt beim früheren Arbeitgeber zu lügen, ist ein sinnloses Unterfangen. Der Bewerber sollte sich im Klaren darüber sein, dass der zukünftige Arbeitgeber, sollte tatsächlich ein Arbeitsvertrag zustandekommen, die bisherige Lohnsteuerkarte und dementsprechend zumindest einen…

Was darf der Arbeitgeber über den beruflichen Werdegang verlangen?

Über den beruflichen Werdegang und Qualifikationen darf der Arbeitgeber Auskunft verlangen. Ebenso über Vorbeschäftigungszeiten beim gleichen Unternehmen, um die Möglichkeit einer Befristung beurteilen zu können. Eine Offenbarungspflicht bezüglich einer bestehenden Alkoholabhängigkeit besteht grundsätzlich nicht.

Was ist Auskunftspflicht des Arbeitnehmers?

„Es handelt sich um eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers. Ein Verstoß nach einer arbeitgeberseitigen Aufforderung ist eine Pflichtverletzung und kann – gegebenenfalls nach erneuter ausdrücklicher Aufforderung zur Auskunftserteilung – mit Abmahnung bis hin zur Kündigung sanktioniert werden“, sagt der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott.

Wie zahlt der Arbeitgeber die ausgehandelte Arbeit?

Während Sie sich dazu verpflichten, die ausgehandelte Arbeit zu leisten, schreibt der Vertrag umgekehrt fest, dass der Arbeitgeber als Gegenleistung ein Arbeitsentgelt zahlt. Über die Höhe dieses Betrags einigen Sie sich innerhalb der Vertragsverhandlungen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben?

Auf der Lohnabrechnung ist nicht verzeichnet, wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben ist. Da sich Arbeitnehmern und Arbeitgeber die Sozialabgaben fast genau zur Hälfte teilen, kann man ganz einfach den Arbeitgeberanteil berechnen: Dazu muss man lediglich die Sozialabgaben Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung,

Warum muss der Arbeitgeber den Bruttolohn Zahlen?

Der Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlen muss, deckt den Anteil der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer abführt – nicht den Anteil, den der Arbeitgeber zahlt. Das heißt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn (ca. die Summe der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer zahlt) auch noch auf den Bruttolohn zuschlagen muss.

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