Ist die Haftung des Ehepartners mittelbar?

Ist die Haftung des Ehepartners mittelbar?

Vorstellbar ist hingegen eine mittelbare Haftung des Ehepartners, wenn sich die Eheleute von der Zugewinngemeinschaft verabschiedet und den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt haben. Aber auch in diesem Fall schränkt § 1439 BGB eine Haftung des Gesamtgutes für Verbindlichkeiten, die durch den Erwerb einer Erbschaft entstehen, ein.

Ist der Ehepartner nicht ausgeliefert?

Schutzlos ist der Ehepartner diesem Vorgang aber nicht ausgeliefert. Ist dem überlebenden Ehepartner der Schuldenstand seines verstorbenen Partners zu hoch, hat er binnen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen jederzeit die Möglichkeit, die Erbschaft nach seinem Ehepartner auszuschlagen.

Wie kann man die Schulden des Ehepartners Erben?

Man kann die Schulden des Ehepartners auch erben. Zuweilen bringt eine Erbschaft für Betroffene mehr Ärger als positive Aspekte mit sich. Dies gilt vor allem für die Fälle, bei denen die Erbschaft angenommen wurde und der Erbe im Nachhinein feststellt, dass der Erblasser mehr Schulden als positives Vermögen hinterlassen hat.

Ist der Ehepartner des Erben in Gefahr?

Neben dem Erben selber kommt in solchen Situationen aber auch oft beim Ehepartner des Erben ein gewisses Maß an Nervosität auf. Es wird befürchtet, dass nicht nur das Vermögen des erbenden Ehepartners, sondern möglicherweise auch das Vermögen des Ehepartners des Erben in Gefahr ist.

Welche Ehepartner haftet für Verbindlichkeiten und Schulden?

Für sämtliche während der Ehe begründeten Verbindlichkeiten und Schulden haftet nur der Ehepartner, der die Verbindlichkeiten eingegangen ist. Für geerbte Schulden muss demnach bei der Zugewinngemeinschaft nur derjenige Ehepartner aufkommen, der die Erbschaft angetreten hat.

Was darf dem Ehegatten gepfändet werden?

Eigentum, welches dem Ehegatten zuzuordnen ist, muss im Zweifelsfall belegt werden. Zudem dürfen nur Gegenstände gepfändet werden, die für eine einfache Lebensführung entbehrlich sind: Ein älterer Kleinwagen, welcher für die Arbeit benötigt wird, ist beispielsweise nicht pfändbar.

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