Ist die Hausverwaltung der Vermieter?
Die Hausverwaltung ist vom tatsächlichen Vermieter lediglich beauftragt worden, seine Pflichten gegenüber den Mietern zu erfüllen und seine Rechte für ihn wahrzunehmen. Andererseits ist es von Vorteil, dass eine Hausverwaltung für unterschiedliche Vermieter tätig ist und so viele ähnliche Vorgänge gebündelt werden.
Was ist ein Mietverwalter?
Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, vertritt der Mietverwalter den Hauseigentümer gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis.
Wer ist Ansprechpartner Hausverwaltung oder Vermieter?
Der Verwalter kümmert sich nicht um Vermietungsangelegenheiten, ist deshalb zum Beispiel auch nicht der Ansprechpartner für den Mieter. Sollte eine Eigentumswohnung vermietet sein, darf sich der Mieter mit seinen Anliegen nie direkt an den Verwalter wenden. Sein Ansprechpartner ist einzig der Vermieter.
Wann müssen Vermieter und Mieter ihre Wohnung abgeben?
Nach Bekundung der Immobilie bestätigen beide Parteien das Ergebnis der Abnahme und visieren die im Vertrag zwischen Mieter und Vermieter festgelegten Bedingungen mit einer Unterschrift. In der Schweiz müssen Mieter ihre Wohnung in der Regel spätestens am letzten Tag der Mietdauer und innerhalb der Geschäftszeiten abgeben.
Wer ist Eigentümer einer Eigentumswohnung?
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gebäude ist in gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum aufgeteilt. Als Gemeinschaftseigentum gelten etwa die Außenwände, das Dach, das Treppenhaus, die Gartenanlage, der Fahrstuhl und die Briefkastenanlage.
Wie kümmert sich der WEG-Verwalter um die Eigentümergemeinschaft?
Der WEG-Verwalter kümmert sich um alle kaufmännischen Belange der Eigentümergemeinschaft: So erstellt er zum Beispiel Wirtschaftspläne, erledigt die Buchhaltung und kümmert sich um die ordnungsgemäße Überprüfung aller Zahlungseingänge und -ausgänge. Er erstellt auch die Nebenkostenabrechnungen für die Eigentümer der einzelnen Einheiten.
Was können sie für die Sondereigentumsverwaltung absetzen?
Die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung können Sie als Vermieter in jedem Fall von der Steuer absetzen. Verwaltungskosten werden als Werbungskosten von den Mieteinnahmen und sonstigen Einkünften abgezogen. Das bedeutet: Sie können die Kosten in voller Höhe und im Jahr der Entstehung absetzen.