FAQ

Ist die Kundigung sozial ungerechtfertigt?

Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt?

Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn 1. und der Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zuständige Vertretung der Arbeitnehmer aus einem dieser Gründe der Kündigung innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat, 2.

Wie sind die Kündigungsfristen im Kleinbetrieb geregelt?

Denn immerhin gelten die Generalklauseln des Zivilrechts, die vor sitten- oder treuwidriger Ausübung des Kündigungsrechts schützen. Bezüglich der Kündigungsfristen im Kleinbetrieb ist der § 622 BGB entscheidend. Dort sind die einzelnen Fristen für eine ordentliche Kündigung entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit aufgelistet.

Kann das Gericht das Kündigungsschutzgesetz auflösen?

Sollte das Gericht zum Urteil kommen, dass die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 9 Kündigungsschutzgesetz unwirksam und eine Weiterbeschäftigung untragbar für den Mitarbeiter ist, so kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen.

Warum gilt das Kündigungsschutzgesetz für Unternehmen?

Prinzipiell gilt das Kündigungsschutzgesetz für Unternehmen, die eine bestimmte Mitarbeiteranzahl aufweisen. Dabei ist entscheidend, dass nur die ständig beschäftigten Arbeitnehmer zählen.

Wie kann eine außerordentliche Kündigung geltend gemacht werden?

(1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 geltend gemacht werden.

Was gibt es für die Arbeit von Eltern­Ver­tretern in Kitas?

Für die Arbeit von Eltern­ver­tretern in einem Kinder­garten oder in einer Kita gibt es keine gesetz­liche Grundlage. Das schränkt die Macht­be­fug­nisse und Möglich­keiten, den Alltag zu beein­flussen, erheblich ein und unter­scheidet diese Aufgabe stark von der eines Eltern­ver­treters oder Eltern­bei­rates in Schulen.

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz geändert worden?

KSchG. Ausfertigungsdatum: 10.08.1951. Vollzitat: „Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112) geändert worden ist“. Stand:

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