Ist die neue Ehe geschieden?
Wird auch die neue Ehe geschieden, dann ist der Exehepartner der neuen Ehe für den nachehelichen Unterhalt in Österreich zuständig. Ist der unterhaltsberechtigte Ehepartner hingegen nur eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen, dann lebt der Unterhaltsanspruch aus der vorherigen Ehe bei Trennung wieder auf.
Ist der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt?
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt, sobald der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine neue Ehe eingeht, außer es wurde anderes vereinbart. Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach neuer Heirat. Der neue Ehepartner ist ab diesem Zeitpunkt für den Ehegattenunterhalt während der aufrechten Ehe verantwortlich.
Wie besteht der Anspruch auf Ehegattenunterhalt in Österreich?
Je nach individuellen Lebensumständen und der Schuldfrage bei Scheidung besteht für einen Ehegatten Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Der Scheidungsunterhalt wird in Österreich nach der Scheidung vom unterhaltspflichtigen Ehegatten geleistet.
Wie richtet sich der Unterhaltsberechtigte Ehepartner an?
Der Unterhalt in der Ehe richtet sich nach zwei Bemessungskriterien: Daher wird beim Unterhalt während aufrechter Ehe der eigene Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners als auch die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehepartners geprüft.
Wie reduziert sich der Ehegattenunterhalt?
Die Höhe des Ehegattenunterhalts reduziert sich z.B. dann, wenn weitere unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind oder der entsprechende Ehepartner weitere finanzielle Verpflichtungen hat. Auch bei einer Lohnerhöhung oder Lohnminderung von 8 bis 10 % kann eine Neuberechnung der Unterhaltshöhe erfolgen.
Ist der Unterhaltsberechtigte Ehepartner nicht geschieden?
Während dem unterhaltsberechtigten – also finanzschwächeren – Ehepartner während des Trennungsjahres eine Arbeitspflicht (und damit der Ausschluss von Trennungsunterhalt) nicht auferlegt werden soll, kann dies nach Ablauf des Trennungsjahres anders sein, auch wenn die Ehe noch nicht geschieden ist.
Welche Funktion hat die Ehe im deutschen Familienrecht?
Im deutschen Familienrecht hat die Ehe u.a. die Funktion, dass die Ehegatten vorrangig vor Dritten oder dem Staat auch finanziell füreinander einstehen sollen. Diese Einstandspflicht gilt auch dann weiter, wenn das Zusammenleben als Mann und Frau durch Trennung beendet wird (Getrenntleben, § 1567 BGB ).