Ist die Revision eine gerichtliche Entscheidung?
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.
Ist der Beschluss zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen?
Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Somit beinhaltet er nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt.
Was sind die Gründe für die Entscheidung?
Vielmehr wird nach Rubrum und Tenor die sogenannte Begründung geschrieben, die die Gründe für die getroffene Entscheidung aufzählt. Beschlüsse enden, wie das Urteil auch, mit einer Rechtsmittelbelehrung. Gegen Beschlüsse kann die (sofortige) Beschwerde eingelegt werden.
Welche Gerichtsbarkeit hat der Bundesgerichtshof?
In Strafverfahren sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof die für eine Revision zuständige Instanz. In den anderen Gerichtsbarkeiten sind es die obersten Gerichte des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof).
Ist das gerichtliche wertfestsetzungsverfahren anwendbar?
Das gerichtliche Wertfestsetzungsverfahren nach § 63 GKG ist nur anwendbar, wenn das Gericht den Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt hat und der festgesetzte Wert auch für die Anwaltsgebühren gilt. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, bestimmen sich die Gebühren des RA nach einem gesonderten Verfahren, nämlich nach 33 RVG.
Wie kann das Gericht den Verfahrenswert abschätzen?
Das Gericht kann den Verfahrenswert nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO durch einen Sachverständigen abschätzen lassen, wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert zu ermitteln.
Welche Gerichtsbarkeit hat das Revisionsgericht?
Revisionsgericht ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Zivilprozess allein der Bundesgerichtshof (BGH). In Strafverfahren sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof die für eine Revision zuständige Instanz.