Ist die Rucknahme eines Verwaltungsakts ein Verwaltungsakt?

Ist die Rücknahme eines Verwaltungsakts ein Verwaltungsakt?

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass. Die Rücknahme selbst ist ebenfalls ein Verwaltungsakt. Die Rücknahmeregelung in § 48 VwVfG ist gegenüber Rücknahmeregelungen spezieller Gesetze subsidiär.

Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsaktes?

Die Rücknahme dient grundsätzlich der Korrektur rechtswidriger Entscheidungen – wohingegen der Widerruf auf die Anpassung eines Verwaltungsaktes an eine veränderte Sach- oder Rechtslage gerichtet ist.

Ist ein Widerruf ein VA?

Der Widerruf ist eine der im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehenen Möglichkeiten, mit denen eine Behörde einen fehlerhaften Verwaltungsakt korrigieren kann. Der Widerruf ist ebenso wie die Rücknahme ein Unterfall der Aufhebung.

Wann beginnt die Widerrufsfrist für einen Widerruf?

Die Widerrufsfrist beginnt mit der letzten Teillieferung. Für einen ordnungsgemäßen Widerruf reicht es aus, wenn der Verbraucher das Unternehmen fristgerecht darüber informiert, dass er den Vertrag widerruft. Es ist nicht notwendig, dass er die Ware innerhalb der Frist absendet oder sie bereits beim Verkäufer eingeht.

Was ist das gesetzliche Widerrufsrecht von Verträgen?

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Privatpersonen und für bestimmte Vertragsarten. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Die Frist kann sich verlängern, wenn ein Unternehmer nicht oder falsch über das Widerrufsrecht von Verträgen informiert.

Was ist ein Widerrufsrecht für einen Verbraucher?

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Privatpersonen und bestimmte Vertragsarten. Ein fristgerechter Widerruf führt zur Rückabwicklung: Der Verbraucher erhält sein Geld zurück. Der Unternehmer hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihm ein Wertverlust entstanden ist.

Wie lange dauert der Widerruf von Verträgen?

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Die Frist kann sich verlängern, wenn ein Unternehmer nicht oder falsch über das Widerrufsrecht von Verträgen informiert. Der Verbraucher muss den Unternehmer fristgerecht über den Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen.

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