Ist die Theorie der Unzulässigkeit zulässig?
1. Ansicht – Theorie der Unzulässigkeit 1 Nach dieser Ansicht ein Grundrechtsverzicht grundsätzlich nicht zulässig. Nach Art. 1 II GG sind Grundrechte als Menschenrechte unveräußerlich, dies umfasst auch einen Verzicht auf diese.
Ist ein Grundrechtsverzicht zulässig?
Nach dieser Ansicht ein Grundrechtsverzicht grundsätzlich nicht zulässig. Nach Art. 1 II GG sind Grundrechte als Menschenrechte unveräußerlich, dies umfasst auch einen Verzicht auf diese. Die Grundrechte sind nicht nur eine Garantie für die individuelle Freiheit des Bürgers, sie schützen auch als Rechtsgut das Wohl der Allgemeinheit.
Was bewirkt den Verzicht auf Sozialleistungen?
Der Verzicht bewirkt, dass Sozialleistungen, für die alle Anspruchsvoraussetzungen vorlie-gen, nicht ausgezahlt werden. Der Grund für den Verzicht ist in aller Regel die Erwartung bzw. Aussicht, für diesen „Verlust“ ausgleichende bzw. sogar gewichtigere Vorteile bei ande-ren Ansprüchen zu erlangen.
Ist ein Verzicht auf Grundrechte grundsätzlich möglich?
Im Rahmen der Entfaltung der Persönlichkeit und deren Schutz dienen sie somit eher dem Individuum, als der Allgemeinheit. Damit muss ein Verzicht auf Grundrechte grundsätzlich möglich sein, zumal es auch möglich ist Grundrechte negativ wahrzunehmen.
Ist ein Verzicht möglich?
Anhand des Wortlautes der Grundrechte ist zu prüfen ob ein Verzicht möglich ist. Bei denen, die nicht nur ein Grundrecht gewähren, sondern auch eine Pflicht, kann ein Verzicht schon aufgrund der Verpflichtung nicht möglich sein.
Ist eine solche Verzichtserklärung nach einem Unfall möglich?
Eine solche Verzichtserklärung nach einem Unfall ist zwar durchaus möglich und kann gerade bei kleineren Bagatellschäden die langwierige Schadensregulierung über die Versicherungen abkürzen, doch ist ein solches Schriftstück auch immer uneingeschränkt gültig?