Ist die Todesursache weiterhin unklar?
Ist die Todesursache weiterhin unklar oder wird ein Fremdverschulden vermutet, veranlasst die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Verstorbenen. Wie lange dauert das Verfahren? Wenn der Rechtsmediziner eine natürliche Todesursache feststellt, wird der Verstorbene in der Regel nach 2-5 Tagen freigegeben.
Kann ich einen nicht-natürlichen Tod zurückführen?
Ein nicht-natürlicher Tod lässt sich auf einen Unfall, Suizid oder Fremdverschulden zurückführen. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, muss er sofort die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigen. Diese holt den Verstorbenen ab und überführt ihn in das Institut für Rechtsmedizin.
Was ist eine genaue Untersuchung des verstorbenen?
Dabei nimmt ein Rechtsmediziner eine genaue Untersuchung des Verstorbenen vor, um die Todesursache abschließend zu bestimmen und festzustellen, ob zum Beispiel ein Tötungsdelikt oder ein Arztfehler vorliegt. Der Rechtsmediziner untersucht dazu zunächst die äußeren körperlichen Merkmale des Verstorbenen.
Wie können sie sich vom Verstorbenen verabschieden?
Nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft können Sie sich in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden. Dazu haben Sie im Bestattungsinstitut oder in der Trauerhalle auf dem Friedhof Gelegenheit. Für die Trauerfeier kleidet der Bestatter den Verstorbenen neu ein und bettet ihn in den Sarg.
Wie lange erhalten sie die Klage von dem Gericht?
Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Was sind die Folgen der Todeserklärung?
Folgen der Todeserklärung. Nach dem richterlichen Beschluss über die Todeserklärung wird eine Person als verstorben angesehen. Dieser Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und ersetzt die standesamtliche Sterbeurkunde. Jede Verschollene und für tot erklärte Person wird in der Verschollenheitsliste bekannt gegeben.
Ist der Tod der verschollenen Person nicht nachgewiesen?
Ein Problem der Angehörigen ist, dass der Tod der verschollenen Person nicht nachgewiesen werden kann. Durch den fehlenden Körper kann ein Arzt keine Leichenschau vornehmen. Es existiert keine Todesbescheinigung und ein Standesamt darf in solchen Fällen keine Sterbeurkunde ausstellen.