Ist die U-Untersuchung Pflicht?
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Eine Ausnahme bilden lediglich die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend.
Welche U-Untersuchung ist freiwillig?
Die Kosten für die U-Untersuchungen U1 bis U9 (einschließlich U7a) werden sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen übernommen….U-Untersuchungen: Übersicht.
| U-Untersuchung | Alter | Das wird untersucht: |
|---|---|---|
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | Sprachentwicklung soziale Fähigkeiten und Verhalten |
Wann ist die letzte U-Untersuchung?
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: Paed. Check®-U10, Paed.
Was kostet eine U-Untersuchung?
Die U-Untersuchungen sind für gesetzlich versicherte Kinder kostenlos, solange sie den erforderlichen Zeitrahmen für die Vorsorge einhalten. Wer sein Kind zu spät zu einer Untersuchung bringt, muss diese gegebenenfalls selbst bezahlen.
Wie lange darf man die U-Untersuchung nachholen?
Kann die U-Untersuchung nachgeholt werden? Ja, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Intervalle für die U6 (zehnter bis zwölfter Lebensmonat), U7 (21. bis 24. Lebensmonat), U7a (34.
Was muss ich bei der J1 machen?
Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes. Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen, und eine Urinprobe wird untersucht. Der Arzt oder die Ärztin überprüft den Stand der Pubertätsentwicklung.
Ist die J2 Pflicht?
J2: Bald erwachsen und auf sich alleine gestellt Nach der J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren bieten Kinder- und Jugendärzte zusätzlich die Vorsorgeuntersuchung J2 an. Allerdings wird diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung nicht von allen Krankenkassen erstattet, da sie nicht verpflichtend ist.