Ist die Verleihung der Staatsburgerschaft gebunden?

Ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft gebunden?

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich an einen persönlichen Antrag gebunden (Antrag Staatsbürgerschaft). Die entsprechende Regelung findet sich in § 19 Staatsbürgerschaftsgesetz und ist auch festgelegt, dass sich der Fremde am Verfahren zu beteiligen und alle notwendigen Unterlagen etc. zur Verfügung zu stellen hat.

Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Wie kann man sich bei der Staatsbürgerschaft beteiligen?

Die entsprechende Regelung findet sich in § 19 Staatsbürgerschaftsgesetz und ist auch festgelegt, dass sich der Fremde am Verfahren zu beteiligen und alle notwendigen Unterlagen etc. zur Verfügung zu stellen hat. Der Antragsteller kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wie oft erwirbt das Kind eine Staatsbürgerschaft?

Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?

In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.

Kann man als EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen?

Beantragen Sie als EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft! Als EU-Ausländer können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen und somit Ihre alte Staatsbürgerschaft weiterführen. Dies geht allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Ihr Land, wenn es Deutsche einbürgert, akzeptiert, dass Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Was ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft in Österreich?

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft dieser Länder ist oft an reine Geldzahlungen bzw. den Erwerb einer Immobilie geknüpft. Österreich hat sich in Bezug auf diesen zu beobachteten „Verkauf“ der Staatsbürgerschaft nicht beteiligt und sein grundsätzliches Konzept über Jahrzehnte beibehalten.

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