Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?
Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).
Was ist eine „behandlungsaufklärung“?
Die „Behandlungsaufklärung“ umfasst die Erläuterung der Art, die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahme(n), die Information über bestehende Alternativen und die Erläuterung der Tragweite, also der Folgen, die sich aus Durchführung, beziehungsweise Unterlassung der Maßnahme(n) ergeben (können).
Warum wird eine Patientenverfügung abgelehnt?
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt. 1.
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.
Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte?
Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.
Wie lange ist die Behandlungsunterlagen erlaubt?
Dazu dienen ihm ganz entscheidend die Behandlungsunterlagen über die seinerzeitige Behandlung. Hat der Arzt die Unterlagen aber nach Ablauf von 10 Jahren — den berufs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend — bereits erlaubterweise vernichtet, wird es dem Patient nahezu unmöglich sein, einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
Wie wird die E-Mail-Korrespondenz mit Patienten dokumentiert?
Empfohlen wird auch, die E-Mail-Korrespondenz mit Patienten in der Patientenakte zu dokumentieren und den Patienten über dieses Vorgehen zu informieren.
Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?
Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.
Ist das Versenden von Gesundheitsdaten rechtlich unzulässig?
Laut Schurig ist insbesondere das Versenden von Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail rechtlich unzulässig, da es sich hierbei um besondere Arten von personenbezogenen Daten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSGhandelt. Dies würde nicht den Anforderungen der Nr. 4 der Anlage zu § 9 BDSG entsprechen.