Ist e-Zigarette am Arbeitsplatz erlaubt?
§ 5 der Arbeitsstättenverordnung gibt dem Arbeitgeber auf, seine nicht rauchenden Beschäftigten vor Tabakrauch zu schützen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Weisungsrechts die Nutzung der E-Zigarette örtlich einschränken. Ganz verbieten kann er es jedoch nicht.
Werden die E-Zigaretten verboten?
E‑Zigaretten im Flugzeug: Diese Bestimmungen gelten Für eine Flugreise gilt gemäß den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation folgende Regelung: Es ist verboten, die Akkus der E‑Zigaretten im Aufgabegepäck mitzuführen. International ist es überall untersagt, im Flugzeug zu Rauchen oder zu Dampfen.
Ist Rauchen gleich dampfen?
Darin wurde festgehalten, dass Dampfen nicht gleichzusetzen ist mit dem allgemeinen Begriff des Rauchens. Denn das Rauchen und die entsprechenden Folgen und Gefahren beziehen sich ausschließlich auf die Verbrennung von Tabak und genau das findet bei E-Zigaretten nicht statt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zigarette und einer E-Zigarette?
Die E-Zigarette wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Zigarette wird hier kein getrockneter Tabak verbrennt. Stattdessen kommt eine spezielle Flüssigkeit, auch Liquid genannt, zum Einsatz. Diese wird von einer Heizspule verdampft – es handelt sich also gar nicht um Rauch.
Was passiert wenn man nur Aroma dampft?
Nein! Liquid Aromen sind hochkonzentriert und dürfen niemlas pur gedampft werden. Sie müssen immer erst mit einer Liquid Base gemischt werden. Wer unverdünnt eine Aroma in der E-Zigarette benutzt, kann gesundheitliche Probleme bekommen.
Wie geht das mit der e Zigarette?
Die elektronische Zigarette – kurz E-Zigarette – qualmt nicht, sondern dampft nur. Die Aroma-Flüssigkeit dafür gibt es mit oder ohne Nikotin. Sie qualmt nicht, sie dampft nur: die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.