Ist ein Arbeitsvertrag bei Minijob Pflicht?
Auch im Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist der Arbeitsvertrag ein Muss. Eine Besonderheit ist, dass der Arbeitsvertrag beim Minijob oft auf Stundenbasis angesetzt wird.
Ist geringfügig auch Teilzeit?
Geringfügig Beschäftigte werden als Arbeitnehmer in Teilzeit behandelt. Sie haben die gleichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte, also auch auf bezahlten Urlaub. Auch bei geringfügiger Beschäftigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf die Pension aus?
Versorgungsabschlagsregelungen bei Teilzeit Dieser Versorgungsabschlag mindert das Ruhegehalt (und nicht den Ruhegehaltssatz) und wirkt lebenslang. Die Mindestversorgung wird durch den Versorgungsabschlag aber nicht reduziert.
Wie wirkt sich Elternzeit auf die Pension aus?
Bei einer Elternzeit ohne Beschäftigung (Beurlaubung) kann diese Zeit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Wird beim Eintritt in den Ruhestand die Summe von 40 Jahren ruhegehaltfähige Dienstzeit trotz Elternzeit erreicht, hat diese Freistellung keine Auswirkungen auf die Höhe der Versorgung.
Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Pension aus?
Kindererziehungszeiten werden dabei grundsätzlich pro Kind jenem Elternteil angerechnet, welcher das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. In der Pensionsversicherung werden bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wie werden Kindererziehungszeiten bei Beamten angerechnet?
Für Kinder von Beamten, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, erfolgt ein Ausgleich der Kindererziehungszeit durch Zahlung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG ne- ben dem Ruhegehalt. Eine Anrechnung als ruhegehaltfähige Dienstzeit ist nicht mehr möglich.
Wie werden Erziehungszeiten auf die Pension angerechnet?
Bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 wird nur das erste Lebensjahr eines Kindes als Kindererziehungszeit angerechnet. Die Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten und werden auf die Wartezeiten für die Rente angerechnet.