Ist ein Auto eine Verbrauchbare Sache?
Verbrauchbare Sachen sind jene, die durch ihre Nutzung zerstört werden (zb Brot). Alle anderen Sachen sind unverbrauchbare Sachen (zb Auto).
Sind Tiere vertretbare Sachen?
Tiere sind gemäß § 90a BGB keine Sachen, jedoch sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Vertretbare Sachen sind in § 91 BGB nur unzulänglich definiert.
Welche Sachen sind nach BGB vertretbar?
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Was sind vertretbare und unvertretbare Sachen?
Vertretbare Sachen sind u.a. mess- und abwiegbar (§ 91 BGB@), z.B. Waren aus Serienfertigung. Nichtvertretbare Sachen sind nicht ersetzbare Sachen z.B. Einzelanfertigung (Maßanzug). Verbrauchbare Sachen sind zum Verbrauch bestimmt (§ 92 BGB@), wie z.B. Lebensmittel, Brennstoffe.
Was sind beim Kaufvertrag vertretbare Sachen?
Hiervon zu unterscheiden ist die Differenzierung zwischen vertretbaren und unvertretbaren Sachen. Vertretbare Sachen werden nach Zahl, Mass oder Gewicht definiert; unvertretbare Sachen hingegen zeichnen sich durch ihre Einzigartigkeit aus.
Ist ein Geldschein eine Sache?
Bargeld ist eine bewegliche Sache im Sinne von Art. 138 Abs. 1 Ziff. 1 StGB.
Was ist eine Sache im rechtlichen Sinn?
§ 285 ABGB normiert: „Alles, was von der Person verschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt.
Was bedeutet körperlicher Gegenstand?
– Körperlich ist ein Gegenstand, wenn er ein begrenztes Stück der den Menschen umgebenden Natur darstellt, gleich, ob er fest, flüssig oder gasförmig ist.
Ist ein Tier ein körperlicher Gegenstand?
Zu den Rechtsobjekten gehören körperliche Sachen (bewegliche Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 90 BGB)), Tiere (§ 90a BGB), Immaterialgüter (Konzessionen, Lizenzen, Markenrechte, Patente, Urheberrechte oder Schutzrechte wie Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster) und sonstige Rechte (wie dingliche …