Ist ein Befehl ein Satz?
Bedeutungen: [1] Linguistik, speziell Syntax: Satz, der eine Aufforderung oder einen Befehl ausdrückt und bei dem das Verb im Imperativ steht. Herkunft: Determinativkompositum aus Befehl, Fugenelement -s und Satz.
Was kann man befehlen?
Beispiele für die Verwendung der Konjugation des Verbs befehlen….Präsens.
befehle | » |
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befiehlst | » |
befiehlt | » Dieser befiehlt in seinem Zorn den Tod des Fremden und Helianes Anklage.² |
befehlen | » In Deine Hände befehlen wir ihn.² |
befehlt | » |
Was ist der Imperativ von Befehlen?
Imperativ
Imperative | ||
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Präsens Aktiv | Perfekt Aktiv | |
2. Person Singular | befiehl! | habe befohlen! |
2. Person Plural | befehlt! | habt befohlen! |
Höflichkeitsform | befehlen Sie! | haben Sie befohlen! |
Wie ist die Erteilung eines Befehls zu prüfen?
Vor der Erteilung eines Befehls hat der befehlende Vorgesetzte zu prüfen, ob sein Befehl rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen ist. Wenn der Befehlende nicht Vorgesetzter des Befehlsempfängers ist (juristisch sogenannter Nichtbefehl) besteht keine Gehorsamsverpflichtung, der Nichtbefehl muss nicht ausgeführt werden.
Wie dürfen Vorgesetzte Befehle erteilen?
Vorgesetzte dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen ( § 10 Abs. 4 SG). Darüber hinaus gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass ein Befehl die Grundrechte des Soldaten nicht unverhältnismäßig einschränken darf.
Was können Befehle „in anderer Weise“ sein?
Befehle „in anderer Weise“ können Hand-, Licht- oder Flaggenzeichen, Signale mit Trompete oder Trillerpfeife sein, sofern davon auszugehen ist, dass der Befehlsinhalt für Vorgesetzten und Untergebenen hinreichend eindeutig ist. Die gesetzliche Legaldefinition entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).
Was trägt der Vorgesetzte für seine Befehle?
Der Vorgesetzte trägt für seine Befehle die Verantwortung. Ein Befehl ist knapp und verständlich abzufassen, zu gliedern und nach seinem Zweck zu bezeichnen. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen ( § 10 Abs. 5 SG ). Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen.