Ist ein Ehegatte Alleineigentümer des Hauses?
Ist ein Ehegatte Alleineigentümer des Hauses, in dem sich die Familienwohnung befindet, so soll der Richter nach § 1568a Abs. II BGB für die Zeit nach Scheidung bzw. § 1361b BGB für die Zeit der Trennung die Wohnung dem anderen Ehegatten nur zuweisen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Wann entschließen sich Eheleute zur Trennung?
In der Regel wird die Vereinbarung noch vor der Trennung bzw. vor dem Scheidungstermin aufgesetzt. Eine nachträgliche Scheidungsfolgenvereinbarung, beispielsweise ein Jahr nach der vollzogenen Scheidung, ist jedoch ebenfalls möglich. Beispiel: Die Eheleute entschließen sich am 01. Mai 2018 zur Trennung. Am 01.
Was ist der Unterhalt für den Ehegatten nach der Scheidung?
Unterhalt für den Ehegatten nach der Scheidung unter Berücksichtigung von Höhe, Dauer, Erwerbspflichten, Befristung, Begrenzung und Abänderung Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung für nicht gezahlte Forderungen aus dem „Trennungsvertrag“ bzw. der Scheidungsvereinbarung
Wann entscheidet sich die geschiedene Eheleute für Eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Ein Jahr nach der rechtskräftigen Scheidung, im Mai 2021, entscheiden sich die geschiedenen Eheleute für eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Weiterführende Informationen zum Scheidungstermin erhalten Sie unter Scheidungstermin bei Gericht.
Was gilt für das Nutzungsrecht an der Ehewohnung?
Handelt es sich bei der Ehewohnung um gemeinsames Immobilienvermögen der Ehegatten, sind ebenfalls die gesetzlichen Sonderregeln (§§ > 1361b und > 1568a BGB) zu beachten. Entscheidend für das Nutzungsrecht an der Ehewohnung sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern vielmehr, welcher Ehegatte vorrangig auf die…
Was kann der ausgezogene Ehegatte und Eigentümer der Ehewohnung verlangen?
Damit kann der ausgezogene Ehegatte und Eigentümer der Ehewohnung analog § 1361b Abs.3 S.2 BGB von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten die Erstattung von verbrauchsabhängigen und umlagefähigen Nebenkosten verlangen, soweit er diese nach der Trennung weiter bezahlt hat.
Warum sollte ein Ehegatte auf die Nutzung der ehemaligen Wohnung angewiesen sein?
Ein Ehegatte kann also insbesondere deswegen auf die Nutzung der ehemaligen Wohnung stärker als der andere angewiesen sein, weil sein Verbleib dort dem Wohl der Kinder förderlich ist. Regelmäßig ist also dem Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, die Ehewohnung zuzuweisen.