Ist ein Ehevertrag bindend?
„Was im Ehevertrag steht, ist grundsätzlich bindend, so lange der Vertrag wirksam ist“, sagt Haibach von der Gießener Kanzlei Haibach. Aber: „Mindestens die Hälfte der Eheverträge sind unwirksam.“ Das treffe besonders auf die Verträge zu, die älter als fünf Jahre sind.
Kann man eine Gütertrennung anfechten?
Grundlegend bestimmt § 134 BGB, dass ein Ehepartner den Ehevertrag anfechten kann, wenn dieser gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Dies gilt z. dann, wenn ein Ehepartner in Bezug auf den Ehevertrag getäuscht oder bedroht wurde oder über Vertragsinhalte im Irrtum war.
Kann man Gütertrennung wieder rückgängig machen?
Kann die Gütertrennung rückwirkend aufgehoben werden? Die Aufhebung der Vereinbarung der Gütertrennung ist auch durch Ehevertrag rückwirkend möglich. Dies gilt sowohl in zivilrechtlicher Hinsicht, als auch in steuerrechtlicher Hinsicht.
Wann ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?
Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – wenn keine Beschwerde erfolgte. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden.
Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.
Wie lang ist die Frist für eine Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss?
Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden.
Wie lange ist die Scheidung rechtskräftig?
Mit Abschluss des Scheidungstermins oder Erhalt des Scheidungsbeschlusses ist die Scheidung jedoch noch lange nicht rechtskräftig. Jedem der Beteiligten wird ausreichend Bedenkzeit eingeräumt, bevor die Rechtskraft der Scheidung eintritt.