Ist ein einzelner Abgeordneter ein Organteil des Bundestags?

Ist ein einzelner Abgeordneter ein Organteil des Bundestags?

Ein einzelner Abgeordneter ist keine selbstständige Gliederungseinheit des Bundestags und daher kein Organteil. [1] § 63 BVerfGG, der enger als Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG gefasst ist, muss hierbei allerdings verfassungskonform ausgelegt, [2] oder als bloß partielle Regelung, die noch weitere Verfahrensbeteiligte zulässt, [3] betrachtet werden.

Wie kann ein Abgeordneter die Verfassungsbeschwerde genießen?

Der Abgeordnete muss auch und gerade zur Bewahrung seiner Rechte als Abgeordneter aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG effektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz genießen. Soweit ein Abgeordneter die Verletzung seines Statusrechts in keinem anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen kann, ist die Verfassungsbeschwerde statthaft.

Wie erhöht sich die Transparenz der Abgeordneten?

Zu wissen, wer für was gestimmt hat, erhöht die Transparenz – erzeugt zugleich Druck auf die Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Die weitgehende Transparenz über die Einkünfte der Abgeordneten fördert aber die Gewissensfreiheit – schließlich sollte das Gewissen nicht käuflich sein.

Was verdanken die Abgeordneten für ihre Entsendung in den Bundestag?

Auch die Abgeordneten verdanken ihre Entsendung in den Bundestag zum großen Teil ihrer Partei, deren Wahlvorschlägen die Wähler zugestimmt haben. Stimmen Abgeordnete gegen die Linie der Fraktion ist von Abweichlern die Rede. Folgen für die so Geschmähten bleiben nicht aus.

Welche Delikte sind im deutschen Strafrecht geregelt?

Im deutschen Strafrecht sind die unterschiedlichsten Delikte geregelt. Sie unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht, so nicht zuletzt in ihren jeweiligen Tathandlungen, in dem zu schützenden Rechtsgut sowie hinsichtlich der zu verhängenden Strafen. Straftat ist also nicht gleich Straftat.

Wie kann ein Bundestags­Abgeordneter seine Rechte geltend machen?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Bundestags­abgeordneter seine Rechte dann nicht im Wege der Verfassungs­beschwerde geltend machen, wenn er über diese mit einem „Staatsorgan“ streitet.

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