Ist ein nicht eheliches Kind in der letztwilligen Verfügung des Vaters anfechtbar?
Denn wenn ein nicht eheliches Kind in der letztwilligen Verfügung des Vaters oder der väterlichen Großeltern nicht erwähnt ist, also weder bedacht noch von der Erbfolge ausgeschlossen wird, ist nun das Testament nach dem Tode des Vaters bzw. der väterlichen Großeltern anfechtbar.
Was ist die gesetzliche Vertretung eines Minderjährigen?
Die gesetzliche Vertretung eines Minderjährigen, der die u.g. (medizinischen) Voraussetzungen erfüllt, obliegt weiterhin den Eltern bzw. im Falle eines Sorgerechtsentzugs (oder Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge) einem Vormund .
Kann man einen Antrag auf Vormundschaft beantragt werden?
Einen Antrag auf Vormundschaft gibt es aus diesem Grund nicht. Dies ist allerdings nicht mit einer Betreuung von nicht geschäftsfähigen volljährigen Personen zu verwechseln. Hier kann durch aus ein Betreuer beim Gericht beantragt werden.
Wie erhält ein Minderjähriger einen Vormund?
Laut § 1773 BGB erhält ein Minderjähriger einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.
Was muss der Beschenkte und erbende über die Freibeträge zahlen?
Grundsätzlich muss der Beschenkte und Erbende über gewissen Freibeträgen Schenkung- oder Erbschaftsteuer zahlen. Beachten Sie, dass es die Freibeträge bei der Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue gibt.
Welche Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht?
Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es keine, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht – je nach Familienkonstellation.
Welche Verwandten sind grundsätzlich erbberechtigt?
Aber auch die Verwandten in der Seitenlinie sind grundsätzlich erbberechtigt. Das sind diejenigen, die von einer dritten Person abstammen, wie zum Beispiel Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen. Es kommt aber nicht auf die biologische Verwandtschaft an. Wenn es ums erben geht, zählt nur die rechtliche Verwandtschaft.