FAQ

Ist ein PC ein Haushaltsgegenstand?

Ist ein PC ein Haushaltsgegenstand?

Computer: Ein Computer gehört dann zum Hausrat, wenn er von der gesamten Familie benutzt wurde. Benutzte aber nur einer der Ehegatten den Computer, und zwar für seine beruflichen Zwecke, so ist er kein Haushaltsgegenstand.

Ist ein PC sonderbedarf?

Die Anschaffung eines Laptops, Tablets oder eines PCs sollte ebenfalls Sonderbedarf darstellen. Schüler ohne internetfähigen PC wären andernfalls beim Homeschooling erheblich benachteiligt. So hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.5.2020, Az. L 7 AS 720/20 B)

Wem gehört der PC?

Nach der alten Rechtslage bis zum 1.9.2009 galt § 1370 BGB , der bestimmte, dass sich das Eigentum an Gegenständen di mit in die Ehe gebracht werden, auch an den Ersatzgegenständen fortsetzt. Dies gilt leider nicht mehr. Ein PC ist grundsätzlich ein Haushaltsgegenstand und steht im Miteigentum beider Seiten.

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt Beziehungen zwischen natürlichen Personen, etwa in Form der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Aber auch Verwandtschaftsbeziehungen, das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft gehören dazu. Worum geht es im Eherecht?

Was ist das Eherecht im Familienrecht?

Das Eherecht im Familienrecht ist eine staatliche Rechtsbestimmung, die sich im Einzelnen auf die Ehe selbst und auf die Ehegatten bezieht. Das Eherecht bezieht sich auf: Die Ehe wird in Deutschland als Zivilehe bezeichnet. Sie gilt als Rechtsinstitut, das besonders schützenswert ist.

Welche Verfahrensarten gibt es im Familienrecht?

Unterschiedliche Verfahrensgrundsätze bleiben dem Familienrecht auch nach der Einführung des FamFG erhalten. Die verschiedenen Verfahrensarten gliedert das FamFG in drei Gruppen: Familienstreitsachen, Familiensachen und Ehesachen. Bei den Familiensachen unterscheidet das FamFG zunächst Familienstreitsachen und sonstige Familiensachen.

Welche Besonderheiten gibt es im Familienrecht?

Besonderheit im Familienrecht: Anwaltszwang. Um bei Scheidungen und Familiensachen überhaupt effektiv zu entscheiden, besteht bei den Familiengerichten Anwaltszwang. Nur derjenige, der sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, kann vor den Familiengerichten Anträge stellen und verhandeln.

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