Ist ein Schutzschirmverfahren ein Insolvenzverfahren?

Ist ein Schutzschirmverfahren ein Insolvenzverfahren?

Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Variante der Eigenverwaltung mit dem Ziel der Vorlage eines Insolvenzplans dar. Als wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei wählbar.

Was kommt nach dem Schutzschirmverfahren?

Das eigentliche Schutzschirmverfahren endet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an.

Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?

Das Schutzschirmverfahren dauert drei Monate und ist damit ein vorläufiges Insolvenzverfahren. In diesem Zeitraum muss das Unternehmen einen Sanierungsplan erarbeiten und anschließend dem Insolvenzgericht vorlegen. Im Idealfall wird der Sanierungsplan erfolgreich durchgeführt und das Unternehmen gerettet.

Wann Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren kann vom Unternehmen beantragt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht besteht. Zudem darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein.

Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

Für Privatpersonen dauert die Insolvenz drei, fünf oder sechs Jahre plus Vorbereitungszeit und endet mit der Restschuldbefreiung. Im Ablauf der Insolvenz für ein Unternehmen wird dieses entweder saniert oder liquidiert. Im ersten Fall kann das Unternehmen gerettet werden, im zweiten wird es abgewickelt.

Was bedeutet Schutzschirmverfahren für Lieferanten?

Das Schutzschirmverfahren hat für die Gläubiger die gleichen Wirkungen wie jedes Insolvenzverfahren. Mitarbeiter bekommen Insolvenzgeld. Vermieter und Lieferanten können nicht mehr die Zwangsvollstreckung betreiben und müssen mit Forderungsausfällen rechnen.

Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?

Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

Was passiert nach der regelinsolvenz?

Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht zwingend aufgegeben werden.

Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren kann innerhalb von 6 Monaten vorgenommen werden. In der Regel beträgt die Dauer 9 bis 12 Monate.

Warum Schutzschirmverfahren?

Vorteile des Schutzschirmverfahrens: Schützt vor Vollstreckungsmaßnahmen. Geschäftsführung bleibt verfügungsberechtigt (wie bei der klassischen Eigenverwaltung) Wegen Vorschlagsrecht plan- und berechenbarer als die Eigenverwaltung. Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit kein Hinderungsgrund.

Wie wird ein Insolvenzverfahren abgeschlossen?

Mit der Restschuldbefreiung ist die Privatinsolvenz beendet. Sie müssen den Forderungen der Gläubiger, die bereits vor der Insolvenz bestanden, nicht mehr nachkommen. Die gestundeten Verfahrenskosten werden entweder komplett oder in Raten bezahlt.

In welcher Reihenfolge werden Gläubiger bedient?

Das Gesetz sieht jedoch verschiedene Rangstufen vor, sodass bestimmte Gläubiger bevorzugt befriedigt werden, sich also als erstes aus dem Vermögen befriedigen dürfen. Vereinfacht lässt sich sagen, dass folgende Rangfolge gilt: Aussonderungsberechtigte Gläubiger. Absonderungsberechtigte Gläubiger.

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