Ist ein Strafantrag Formgebunden?
Nach der Strafprozessordnung (StPO) kann die Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erstattet werden. Zwar verwenden Polizei und Staatsanwaltschaft für die Strafanzeige häufig Formblätter, die Anzeige ist aber an keine bestimmte Form gebunden.
Kann man direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten?
Strafanzeige. Jedermann kann bei allen Polizeidienststellen, bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht mündlich oder schriftlich eine Straftat anzeigen. Die Anzeige muss entgegengenommen werden, die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhalts gesetzlich verpflichtet.
Wann brauche ich einen Strafantrag?
Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und in der Regel auch bei Beleidigung). Den Gegensatz hierzu bildet das Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird.
Welche Delikte sind antragsdelikte?
Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene reine Antragsdelikte:
- § 123 – Hausfriedensbruch.
- § 145a – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht.
- § 185 – Beleidigung (i.V.m. § 194)
- § 186 – Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
- § 187 – Verleumdung (i.V.m. § 194)
- § 201 Abs.
- § 247 – Haus- und Familiendiebstahl.
Wie macht man eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft?
Die Anzeigeerstattung kann mündlich durch persönliche Vorsprache, telefonisch oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erfolgen. In den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt, kann auch online ein Formular ausgefüllt werden.
Wann kann man sich an die Staatsanwaltschaft wenden?
Die Staatsanwaltschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Straftaten bzw. potentielle Straftaten geht, wie beispielsweise Diebstähle, Verkehrsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder ähnliches.
Kann man eine Strafanzeige zurück ziehen?
Der Strafantrag kann solange zurückgenommen werden, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies ist ein weiterer Unterschied zur Strafanzeige, bei der ein solches Vorgehen generell nicht möglich ist. Einmal zurückgenommen, kann er aber nicht nochmals gestellt werden.