Ist ein Umzug mit dem Kind moglich?

Ist ein Umzug mit dem Kind möglich?

Auch bei einem Umzug mit dem Kind muss die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden. Ein Umzug betrifft wesentliche Fragen des Sorgerechts und kann den Umgang zum anderen Elternteil extrem einschränken, wenn der betreuende Elternteil mit dem Kind zB von Hamburg nach München ziehen möchte.

Warum darf ein Elternteil nicht mit einem Kind umziehen?

Fazit: Ein Elternteil darf bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht zwar ohne Zustimmung des anderen nicht mit dem Kind umziehen. Findet der Umzug trotzdem statt, dann genügt es der Behörde, wenn das Kind nur von einem Elternteil angemeldet wird.

Was betrifft die Zustimmung für den Umzug des Kindes?

Theoretisch könnte sie ihren eigenen Wohnort ändern, aber wo bliebe dann das Kind. Dennoch betrifft die Notwendigkeit der Zustimmung nur den Wohnort des Kindes. Dies gilt auch dann, wenn noch so gute Gründe (aus Sicht der Kindesmutter) für den Umzug sprechen.

Wie verändert sich der Umzug mit Kind nach Trennung?

1. Umzug mit Kind nach Trennung Ein Umzug verändert die Lebensumstände eines Kindes sehr stark. Dies betrifft nicht nur eine neue Umgebung, eine andere Schule, den Schulweg, das Verlassen der Freunde, sondern auch den veränderten Kontakt zu Familienmitgliedern wie Großeltern oder – natürlich im Besonderen – einem zurück bleibenden Elternteil.

Kann ein Elternteil mit dem Kinde zurückkommen?

Zieht ein Elternteil mit dem Kinde um, ohne die Erlaubnis einzuholen, kann der andere Elternteil auch das Familiengericht einschalten, und versuchen, dass das Kind zurückkommen muss. Auch hier wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Insbesondere steht das Wohl des Kindes im Fordergrund.

Welche Gründe hat das Familiengericht für einen Umzug vor?

Es müssen jedoch auch überzeugende Gründe für einen Umzug vorliegen. Dies hat das Familiengericht für jeden Einzelfall zu prüfen. Zieht ein Elternteil mit dem Kinde um, ohne die Erlaubnis einzuholen, kann der andere Elternteil auch das Familiengericht einschalten, und versuchen, dass das Kind zurückkommen muss.

Ist ein Umzug beider Eltern erforderlich?

In einem solchen Falle ist immer das Einvernehmen beider Eltern erforderlich. Stimmt also ein Elternteil einem Umzug in eine weitere Umgebung nicht zu, müssen beide Eltern um eine Einigung ringen (z. B. mit Hilfe des zuständigen Jugendamtes); sollte dieser Versuch scheitern, muss eine Entscheidung des Familiengerichtes beantragt werden.

Ist der Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich?

Gegebenenfalls stellt daher der Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils auch dann eine Kindesentführung im Sinne des Haager Kindesentführungsabkommens dar, wenn der umziehende Elternteil die alleinige elterliche Sorge innehat. 4. Die Zuständigkeit des Familiengerichtes bei den skizzierten Fällen ist nicht immer einfach.

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