Ist ein Verrichtungsgehilfe auch Erfüllungsgehilfe?
Deutschland. Im deutschen Schuldrecht werden verschiedene Arten von Gehilfen unterschieden: innerhalb bestehender Schuldverhältnisse der „Erfüllungsgehilfe“, dessen Verhalten dem Schuldner zugerechnet wird, und im Deliktsrecht der „Verrichtungsgehilfe“, dessen Einsatz zum Schadensersatz verpflichten kann.
Wer ist ein Verrichtungsgehilfe?
im Sinn des BGB derjenige, der von einem Geschäftsherrn zu einer Verrichtung bestellt ist. Der Geschäftsherr kann sich jedoch durch den Nachweis der nötigen Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen entlasten (Entlastungsbeweis; § 831 BGB). Vgl. auch Erfüllungsgehilfe.
Was versteht man unter einem Erfüllungsgehilfe?
Als Erfüllungsgehilfen werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig sind. § 278 BGB ist eine Zurechnungsnorm, keine eigene Anspruchsgrundlage, mit der Folge, dass der Schuldner für fremdes Verschulden haftet.
Wann Differenzhypothese?
Differenzhypothese (Nach der Differenzhypothese bemisst sich der Schaden nach der Differenz zweier Güterlagen: der tatsächlichen, durch das schädigende Ereignis geschaffenen Lage und der hypothetischen, ohne das schädigende Ereignis gedachten Lage.)
Wen schädigt der Verrichtungsgehilfe?
§ 831 I 1 BGB regelt die Haftung für den Verrichtungsgehilfen und bestimmt: Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Geschäftsherr nicht für seinen verrichtungsgehilfen?
Das Verschulden des Geschäftsherrn wird in § 831 Abs. 1 S. 2, 1. HS BGB dahingehend vermutet, dass er seinen Verrichtungsgehilfen nicht ausreichend ausgewählt, angewiesen, beaufsichtigt oder mit den erforderlichen Vorrichtungen und Gerätschaften versehen hat.