Ist ein Verstoß gegen das BtMG eine Straftat?
Kurze Antwort: Nein. Denn strafbar ist jede andere denkbare Form des Umgangs mit illegalen Drogen, insbesondere der Erwerb, der Besitz, der Handel und die Herstellung. Wird hiergegen verstoßen droht gemäß § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Wie hoch ist die Strafe bei Drogenbesitz?
Grundsätzlich gilt für Drogenbesitz eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das genaue Strafmaß für Drogenbesitz hängt aber auch davon ab, in welcher Menge der Täter Betäubungsmittel in Besitz hatte.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei Betäubungsmittel?
Nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel (in geringer oder normaler Menge) besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird nach § 29a Abs.
Wie lange ist ein BtM Eintrag im Führungszeugnis?
Drei Jahre
Drei Jahre bis BtM Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht wird: Geldstrafe. Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten. Bewährungsstrafen bis zu 1 Jahr falls sich keine weitere Freiheitsstrafe im Register befindet.
Wie lange Haftstrafe bei Drogenbesitz?
Dies ist bei jeder Droge unterschiedlich (Beispiele: Cannabis: 7,5 g THC; Kokain: 5,0 g Cocainhydrochlorid; Heroin: 1,5 g Diacetylmorphin). Das Betäubungsmittelgesetz lässt jedoch eine Option offen, um bei minderschweren Fällen, eine Strafe zwischen 90 Tagen und zwei Jahren zu verhängen.
Was sind nicht Verkehrsfähige BtM?
Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. BtM der Anlage I dürfen nicht zu therapeutischen Zwecken verwendet werden. Sie dürfen nicht verschrieben, verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden. Zu dieser Gruppe gehören u.a. Cannabisharz (Haschisch), Lysergid (LSD), Mescalin und Psilocybin.
Welche Strafen bei kokainbesitz?
Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und In Verkehr bringen von einer geringen Menke Kokain stehen gemäß § 29 BtMG unter einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 31a BtMG ist möglich.