Ist ein versuchter Diebstahl strafbar?
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Was ist ein vollendeter Diebstahl?
Eine vollendete Wegnahme liege vor, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangte habe, dass er sie unbehindert durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits nicht mehr über die Sache verfügen könne.
Was ist ein Diebstahl?
Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen. Dieser ist ein Vergehen, bei dem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohen.
Wann prüft man versuchten Diebstahl?
Der Täter hat den Diebstahl nur versucht, aber dabei eines der Regelbeispiele verwirklicht. Ist der Diebstahl im Versuch stecken geblieben, das Regelbeispiel aber voll verwirklicht worden, so liegt ein versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor.
Wann ist ein Versuch nicht vollendet?
Eine Tat ist nicht vollendet, wenn ein Teil des objektiven Tatbestandes nicht erfüllt ist. Unproblematisch ist dieses Merkmal erfüllt, wenn der tatbestandliche Erfolg nicht eingetreten ist (Beispiel: A schießt auf B, um diesen zu töten, verfehlt jedoch sein Ziel.
Wann prüft man den Versuch?
Den Versuch erkennt man zunächst daran, dass eine Straftat offensichtlich nicht vollendet wurde. Maskiert sich der Versuch, so werdet ihr ihn anhand der gescheiterten Prüfung der Vollendung demaskieren. Beispiele: Der V möchte den O töten. Sein Plan: Gift in die Cola.
Was ist Gewahrsamsenklave?
Eine Gewahrsamsenklave entsteht, wenn der Täter die Sache so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsanschauung der alte Gewahrsam schon gebrochen wird, obwohl sich der Täter noch im fremden Machtbereich befindet.
Wann liegt Vollendung vor?
Als Vollendung wird im Strafrecht Deutschlands das (formelle) Deliktsstadium bezeichnet, in dem alle Merkmale des Straftatbestandes vorliegen, objektive und subjektive. Anders gesagt, kann man „Vollendung dann annehmen, wenn der Täter all das getan hat, was das jeweilige Delikt von seinem Täter zu tun verlangt“.