Ist ein vollstreik erlaubt?

Ist ein vollstreik erlaubt?

Grundsätzlich gibt es keine festgeschriebene, gesetzliche Regelung, wie lange Gewerkschaften streiken dürfen. Darf ich auch streiken, ohne in einer Gewerkschaft zu sein? Ja. Das Streikrecht von Arbeitnehmern ist nicht an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft gebunden.

Welche Streikarten?

Terms in this set (10)

  • Warnstreik. Streik während der Tarifverhandlungen, um den eigenen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
  • Bummelstreik. Die Arbeitnehmer arbeiten nur soviel, wie erforderlich ist: „Dienst nach Vorschrift“.
  • Schwerpunktstreik.
  • Teilstreik.
  • Politischer Streik.
  • Wilder Streik.
  • Solidaritätsstreik.
  • Generalstreik.

Was ist mit einem Schwerpunktstreik gemeint?

Teilstreik; Streik, der einzelne Abteilungen eines Betriebes erfasst, i.d.R. solche, die die Arbeitsfähigkeit des ganzen Betriebs entscheidend beeinflussen.

Wer darf Mitstreiken?

Mit wenigen Ausnahmen dürfen in Deutschland alle Arbeitnehmer (nicht jedoch Beamte) streiken. Begründet wird das Streikrecht mit dem allgemein formulierten, grundgesetzlich garantierten Recht zum Arbeitskampf.

Welche Streikform ist nicht zulässig?

Politischer StreikPolitischer Streik: Die Gewerkschaft muss mit dem Arbeitskampf auch das Ziel verfolgen, die Arbeitgeberseite zum Abschluss eines Tarifvertrags zu zwingen. Ist das verfolgte Ziel gar nicht durch einen Tarifvertrag regelbar, liegt ein unzulässiger Demonstrationsstreik vor.

Was heißt Schwerpunktstreik?

Der Schwerpunktstreik auch Punktueller Streik ist der Normalfall beim Arbeitskampf. Im Gegensatz zum Vollstreik verspricht er beim geringsten Einsatz der Mittel (Streikgeld) die größte Effizienz.

Ist ein Schwerpunktstreik erlaubt?

ein Streik, der nur bestimmte Betriebe eines Tarifgebietes erfasst. Mit Hinweis auf diese Schwerpunktstreiks hat das Bundesarbeitsgericht die Aussperrung durch die Arbeitgeber in gewissen Grenzen für zulässig erklärt. …

Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann ein wilder Streik haben?

Arbeitnehmer, die sich an einem „Wilden Streik“ beteiligen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So kann der betroffene Arbeitgeber Abmahnungen aussprechen, im Einzelfall Arbeitnehmer kündigen und sogar Schadensersatz verlangen.

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