Ist ein Widerspruch eine Beschwerde?
Ein Widerspruch ist nur gegen eine schulische Entscheidung möglich, die ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 VwVfG NRW ist. Der rechtliche Unterschied besteht darin, dass die Entscheidung über einen Widerspruch – im Gegensatz zu einer Beschwerde – über den Klageweg gerichtlich überprüfbar ist.
Wann wendet man sich an den Betriebsrat?
Ein Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Eine besondere Form ist für eine solche Beschwerde nicht vorgeschrieben.
Wie kann der Arbeitgeber die Beschwerde bestimmen?
Der Arbeitgeber kann die Zuständigkeit für die Behandlung von Beschwerden bestimmen, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen. Aber der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens geht. Eine bestimmte Form ist für die Beschwerde nicht vorgesehen.
Wie kann ich eine Beschwerde beschweren?
Es gibt keine besondere Form für eine Beschwerde. Sie können sich mündlich, schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beschweren. Es ist aber immer besser, wenn Sie sich schriftlich beschweren. Machen Sie am besten eine Kopie Ihrer Beschwerde. So können Sie auch später noch beweisen, dass Sie eine Beschwerde geschrieben haben.
Was ist das Beschwerderecht des Arbeitnehmers?
Paragraf 84 (Beschwerderecht des Arbeitnehmers) im Betriebsverfassungsgesetz: Jede*r Arbeitnehmer*in hat das Recht, sich zu beschweren. Die Arbeitnehmer*innen können sich über Arbeitgeber*in oder Kolleg*innen beschweren, wenn sie sich benachteiligt, beeinträchtigt oder ungerecht behandelt fühlen.
Ist es ratsam sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden?
Trotzdem ist es ratsam, sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden. Denn dann ist leichter nachweisbar, dass und wann Arbeitnehmer*innen sich beschwert haben. Auch eine Frist für die Beschwerde gibt es nicht. Es spielt also keine Rolle, wie lange der Grund für die Beschwerde zurückliegt.