FAQ

Ist eine Abmahnung ohne Betriebsrat gultig?

Ist eine Abmahnung ohne Betriebsrat gültig?

Die Abmahnung dient nämlich dazu, einen Arbeitnehmer formell auf ein bestimmtes Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu warnen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Der Arbeitgeber darf deshalb ein vertragswidriges Verhalten seines Arbeitnehmers formell rügen ohne den Betriebsrat zu beteiligen.

Ist der Betriebsrat vor dem Ausspruch einer Abmahnung zu beteiligen?

Daher existiert für den Arbeitgeber grundsätzlich auch keine Verpflichtung, den Betriebsrat über den Ausspruch der Abmahnung zu informieren oder vorher zu befragen. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats entstehen erst dann, wenn der Arbeitgeber das Unterrichtungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG einleitet.

Was kann man gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun?

Der Arbeitnehmer hat mehrere Möglichkeiten, wie er auf eine ungerechtfertigte Abmahnung reagieren kann. Er kann eine schriftliche Gegendarstellung verfassen („Gegenerklärungsrecht“). Der Arbeitgeber muss diese dann zur Personalakte nehmen, auch wenn er sie seinerseits für unzutreffend hält.

Was gehört in eine Gegendarstellung?

Ihr Arbeitgeber muss sie zur Personalakte nehmen (§ 83 BetrVG). In Ihrer Gegendarstellung können Sie Ihre Sicht der Dinge schildern und versuchen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften.

Wie soll man auf eine Abmahnung reagieren?

  1. Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch.
  2. Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab.
  3. Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind.
  4. Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist.
  5. Überlegen Sie sich, ob Sie sich „gesichtswahrend“ entschuldigen sollten.

Wann ist eine Abmahnung rechtswidrig?

Rechtswidrig ist eine Abmahnung immer dann, wenn nur einer der darin enthaltenen Vorwürfe tatsächlich nicht stimmt. Eine Abmahnung kann aber auch rechtswidrig sein, wenn Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt werden.

Ist der Betriebsrat über eine Abmahnung zu informieren?

Die Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Auch kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber keine Abschrift der Abmahnung verlangen. § 102 BetrVG) hat der Arbeitgeber den Betriebsrat jedoch über erfolgte Abmahnungen und die Reaktionen des zu kündigenden Arbeitnehmers hierauf zu unterrichten.

Kann der Betriebsrat eine Abmahnung aussprechen?

Auch ein Mitglied des Betriebsrats kann, wenn gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen wird, abgemahnt werden wie jeder andere Arbeitnehmer. Kommt das Betriebsratsmitglied zum Beispiel häufig zu spät zur Arbeit, schützt die Tätigkeit im Betriebsrat nicht vor einer Abmahnung.

Wie lange darf man mit einer Abmahnung warten?

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt, insofern gibt es weder eine gesetzlich vorgeschriebene Form noch Frist. Es existiert keine gesetzliche Frist, innerhalb der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen, und auch keine Frist, nach deren Ablauf eine Abmahnung ihre Wirksamkeit verliert.

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