Ist eine Änderung der beantragten Elternzeit möglich?
Eine Änderung der beantragten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dieser könne aber frei entscheiden, ob er der beantragten Änderung zustimme oder diese ablehne (LAG Baden-Württemberg, Az.: 10 Sa 59/09).
Welche Voraussetzungen gelten für die Elternzeit des zweiten Kindes?
Für die Elternzeit des zweiten Kindes gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der ersten Elternzeit. Eine flexible Gestaltung beider Elternteile ist möglich, ebenso das Aufheben des zweiten & dritten Jahres bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes.
Wann darf die Elternteilzeit in Anspruch genommen werden?
Pro Kind darf die Elternteilzeit nur einmal und für mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden. Der frühestmögliche Beginn dafür ist das Ende der Mutterschutzfrist. Die Mutterschutzfrist beginnt spätestens acht Wochen vor Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung.
Warum gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt?
Bei Mehrlingsgeburten gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt. Das bedeutet, dass für jedes Kind eine Elternzeit von maximal 36 Monaten besteht. Dies ist auch der Fall, wenn die Elternzeit für ein zweites Kind sich mit der Elternzeit für das erste Kind überschneidet.
Wie kann die Elternzeit aufgeteilt werden?
Wie diese Zeit aufgeteilt werden kann, hängt vom Geburtstag Ihres Kindes ab: Wenn Ihr Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde, können Sie die Elternzeit nur auf zwei Abschnitte aufteilen. Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers dürfen Sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
Wann wird die Zeit der Elternzeit angerechnet?
Die Zeit der Mutterschutzfrist wird auf ihre Elternzeit angerechnet. Möglich ist aber auch, die Elternzeit nicht unmittelbar im Anschluss an das Ende der Mutterschutzfrist, sondern erst später anzutreten. Die Elternzeit endet spätestens einen Tag vor dem 3.
Wann sollte die Elternzeit beantragen werden?
Für die Planungssicherheit Ihres Arbeitgebers sollten Sie die Verlängerung der Elternzeit möglichst früh beantragen. In jedem Fall sind die Antragsfristen von sieben bzw. 13 Wochen vor dem Ende der Elternzeit zu beachten. Zudem müssen Sie berücksichtigen, dass die Elternzeit nicht unbegrenzt aufgeteilt werden kann.
Wie lange kann ich die Elternzeit nehmen?
Elternzeit kann jeder von Euch beiden insgesamt 3 Jahre nehmen. Elterngeld gibt es maximal 14 Monate, wobei alleinerziehende die 14 Monate komplett bekommen, bei nicht alleinerziehenden muss der eine Partner mindestens 2 Monate nehmen, der andere kann maximal 12 nehmen. Das heißt nicht dass der eine nur 2 nehmen kann, der andere aber 12 muss.
Kann ich die Beendigung der Elternzeit ablehnen?
In Härtefällen (z. B. wenn ein Elternteil verstirbt oder eine wirtschaftliche Existenzgefährdung droht) dürfen Sie die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur aus dringenden betrieblicher Erfordernissen schriftlich innerhalb von 4 Wochen ablehnen. Gleiches gilt bei der Geburt eines weiteren Kindes.
Wie kann ich das Elterngeld beziehen?
Ihr könnt das im Grunde frei aufteilen. Du kannst Elterngeld jedoch nur in Elternzeit beziehen. Für die Elternzeit musst Du Dich für die ersten 2 Jahre beim Erstantrag, welcher mindestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beim AG abgegeben werden muss, festlegen. Willst Du nun die Zeiten noch mal ändern, bedarf es der Zustimmung des AG.