Ist eine Änderung des Nachnamens möglich?
Auch im Falle der Anfechtung und/oder der nachträglichen Anerkennung der Vaterschaft ist eine Änderung des Nachnamens des Kindes zu dem der Mutter oder des tatsächlichen Vaters möglich. Im Falle einer Adoption kann der Nachname des Angenommenen geändert werden. Der üblichste Fall der Namensänderung ist die Änderung im Rahmen der Eheschließung.
Wie wird die Begründung einer Namensänderung geltend gemacht?
Häufig wird zur Begründung einer Namensänderung eine seelische Belastungslage geltend gemacht und versucht, sie mit einem nervenärztlichen oder psychologischen Attest zu belegen. Einige Behörden fragen fast automatisch danach. Das ist nicht so einfach, wenn die Gutachten nicht sehr spezifisch sind.
Was ist der üblichste Fall der Namensänderung?
Dies ist der wohl üblichste Fall der Namensänderung. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie dennoch einen Ehenamen wählen. Diesen kann dann später ein gemeinsames Kind führen.
Ist eine Anpassung des Namens erforderlich?
Werden solche Personen eingebürgert oder zum Beispiel aufgrund von Heirat oder Adoption namens- oder personenstandsrechtlich erfasst, ist eine Anpassung der Schreibweise des Namens vorzunehmen. Die Anpassung des Namens stellt dabei keine Namensänderung dar. Sie wird zunächst von den Standesämtern vorgenommen.
Eine Änderung des Nachnamens ist auch dann möglich, wenn der bisherige Nachname keine eindeutige Identifizierung möglich macht, wenn es zu Verwechslungen kommt, wenn die Namensklarheit nicht gewahrt ist
Ist eine Namensänderung möglich?
Grundsätzlich ist eine Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich. Auch muss unterschieden werden, ob der Vorname oder der Nachname geändert werden soll.
Wie bekommt ein Kind einen Nachnamen?
Bereits bei der Geburt erhält ein jedes Kind einen Nachnamen. Sind die Eltern verheiratet und tragen beide den gleichen Nachnamen, so bekommt auch das Kind diesen Familiennamen.
Was sind die Gebühren für eine Namensänderung?
Für eine Namensänderung fallen in der Regel Gebühren an. Je nach Wohnsitz, Behörde und Bundesland können hier zwischen 250 und 300 Euro fällig werden. Wenn Ihr eine Namensänderung beantragen wollt, so könnt Ihr Euch also erst einmal bei dem für Euch zuständigen Standesamt erkundigen.