Ist eine Angabe auf der Rechnung fehlerhaft?
Fehlt eine (oder mehrere) Angabe (n) auf der Rechnung, gilt diese als unvollständig und damit auch als fehlerhaft. Auch wenn du selbstverständlich bemüht bist, deine Rechnungen korrekt und vollständig zu erstellen, kann es durchaus sein, dass sich Fehler einschleichen.
Ist die Rechnung fehlerhaft oder unberechtigt?
Hat der Kunde eine Rechnung erhalten, die fehlerhaft, zu hoch oder unberechtigt ist, sollte er umgehend schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Von wem die Rechnung stammt, spielt dabei keine Rolle.
Ist eine falsche Rechnung fehlerhaft?
Bei der Bezeichnung „fehlerhafte Rechnung“ denken viele Verbraucher klassischerweise an einen falschen Endbetrag. Hierbei handelt es sich jedoch nur um die halbe Wahrheit. Denn: auch abgesehen von Summen, die zum Beispiel falsch zusammengezählt wurden, kann eine Rechnung fehlerhaft sein.
Ist der Widerspruch gegen die fehlerhafte Rechnung wichtig?
Der Widerspruch gegen die fehlerhafte Rechnung ist aber aus zwei Gründen sehr wichtig: 1. Durch den Widerspruch informiert der Kunde das Unternehmen darüber, dass die Rechnung einen Fehler enthält und er der Zahlungsaufforderung daher zunächst nicht nachkommen wird.
Welche Beträge sind in der Rechnung aufzuführen?
Sämtliche Beträge sind in der Rechnung im Einzelnen mit ihrer Benennung aufzuführen. Der Steuerbetrag aus Deiner Rechnung stellt dabei eine wichtige Angabe für die Umsatzsteuer. Denn als Unternehmer musst Du Mehrwertsteuer von Deinen Kunden erheben.
Was muss man bei der Rechnungsstellung beachten?
JuraForum-Tipp: Wenn der Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung oder eine Werkleistung in Verbindung mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt, muss die Rechnung einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers enthalten. Vereinfachungsmaßnahmen sind bei der Rechnungsstellung sind bei sog.
Was sind die Nachteile einer fehlerhaften Rechnung?
Die Nachteile einer fehlerhaften Rechnung können sich auf mehreren Ebenen – und sowohl beim Kunden als auch beim ausstellenden Unternehmen – zeigen. Dementsprechend wäre es definitiv falsch, bei einer zu hoch ausgestellten fehlerhaften Rechnung von Dienstleisterseite aus von „Glück“ auszugehen.