Ist eine beglaubigte Kopie ein Original?
Eine Kopie eines Originaldokuments gilt nur dann als beglaubigt, wenn sich ein Siegel und die Unterschrift im Original darauf befinden. Kopien oder eingescannte Versionen von be- glaubigten Dokumenten sind einfach nur Kopien und selbst nicht beglaubigt. Sie werden deshalb nicht als beglaubigte Kopien anerkannt.
Was ist unter Abschriften zu verstehen?
Abschriften, Kopien, Abdrucke oder sonstige mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergaben des Wortlautes auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger sind von ausgehenden Handelsbriefen vom Kaufmann nach Handelsrecht anzufertigen und (wie die eingehende Post) aufzubewahren (§ 238 II HGB; Aufbewahrungspflicht).
Wo kann ich eine beglaubigte Kopie machen lassen?
Der Notar kann von einem Original eine beglaubigte Kopie anfertigen und bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dies kann nützlich und sinnvoll sein, wenn man das Original nicht aus der Hand geben möchte.
Was sind Abschriften im Handel?
Abschriften werden die Verluste im Einzelhandel genannt, die den Rohertrag schmälern. Die höchsten Abschriften entstehen nach Brot- und Backwaren bei frischem Obst und Gemüse.
Was ist eine Abschrift Rechnung?
Eine „Kopie“ ist begrifflich die „Abschrift, Durchschrift oder sonstige originalgetreue Reproduktion, Doppel eines Schriftstücks o. Ä., besonders Fotokopie“ (s. Duden). Dies umfasst auch Rechnungsdoppel, Duplikate oder Zweitschriften der Rechnung, wenn diese die Rechnung originalgetreu reproduzieren.
Kann man eine beglaubigte Kopie von einer beglaubigten Kopie machen?
Hat er lediglich eine einfache Kopie seiner Geburtsurkunde, muss diese beglaubigt werden – das kann nur das zuständige Standesamt erledigen. Existiert aber bereits eine beglaubigte Kopie, kann zum Beispiel auch ein Notar eine weitere Kopie erstellen und beglaubigen.
Wer kann amtlich beglaubigen?
Bei einer amtlichen Beglaubigung stammt das Original von einer Behörde oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. Nicht amtlich beglaubigen dürfen Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer und Vereine. Neben den Behörden sind immer Notare beglaubigungsberechtigt.