Ist eine Dachsanierung genehmigungspflichtig?

Ist eine Dachsanierung genehmigungspflichtig?

In der Regel ist immer dann eine Baugenehmigung für die Dachsanierung erforderlich, wenn Sie zusätzlich zu den reinen Instandhaltungsmaßnahmen wesentliche Veränderungen am Dach durchführen. Nur wesentliche Änderungen erfordern eine Baugenehmigung.

Was bedeutet tekturantrag?

Der Begriff der Tektur bezeichnet die Änderung einer erteilten Baugenehmigung, ohne dass das Vorhaben bereits fertiggestellt ist. Dies zeigt bereits der Begriff „Tektur“, der im Druckwesen die Berichtigung oder Änderung eines Textes durch Überkleben mit einem Deckblatt oder einem Papierstreifen meint.

Was braucht man für eine Tektur?

Neuerstellung aller betroffenen Planunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) Bei Änderungen der Lage / Größe des Gebäudes berichtigte Baumbestands- und Freiflächengestaltung. Alle von der Änderung betroffenen Nachweise (Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Stellplatzberechnung, Baukosten etc. …

Welche Voraussetzungen haben sie für eine Baugenehmigung?

Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht nicht. Voraussetzungen der Erteilung sind beispielsweise der korrekt gestellte Bauantrag und die Einhaltung des Nachbarschutzes. Genauso ist auch der Bebauungsplan für die Baugenehmigung von Bedeutung.

Ist die Baugenehmigung ohne Architekten möglich?

In der Regel ist es nicht möglich, die Baugenehmigung ohne Architekten zu beantragen – allein die Nachweise über die zulässige Statik des Gebäudes machen es nötig, einen Fachmann oder eine Fachfrau zu beauftragen. Nach Bearbeitung des Antrags erfolgt die Erteilung oder Absage per Bescheid der Behörde.

Ist es möglich eine Baugenehmigung zu erteilen?

Es ist der Bauordnungsbehörde grundsätzlich möglich, auch nachträglich eine Baugenehmigung zu erteilen. Soweit jedoch die Prüfung ergibt, dass keine Zulässigkeit bestand bzw. besteht, handelt es sich um einen Schwarzbau, hier kann die Behörde auch die Beseitigung anordnen oder die Benutzung untersagen.

Wann sollte die Baugenehmigung abgewartet werden?

Die Prüfung der Baugenehmigung sollte immer abgewartet werden. Ist der Bau genehmigungspflichtig, so sollte der Bau niemals beginnen, ehe der Baugenehmigungsbescheid nicht vorliegt. Während der Prüfung der Baugenehmigung ist ein Baubeginn meist ausgeschlossen.

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