FAQ

Ist eine Datenschutz-Folgenabschatzung bei jeder Verarbeitung immer zwingend vorzunehmen?

Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei jeder Verarbeitung immer zwingend vorzunehmen?

DSFA – Sie müssen Ihr Risiko kennen Ob Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine DSFA vorzunehmen: In jedem Fall müssen Sie Ihr Risiko kennen bzw. das Datenschutzrisko der Betroffenen durch Ihre Verarbeitung.

Wer muss eine DSFA durchführen?

Seit Ende Mai 2018 müssen Unternehmen wegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für solche und andere sensible Datenverarbeitungsprozesse eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) machen.

Was ist Datenschutzfolgeabschätzung?

Immer dann, wenn eine Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten einer Person ein hohes oder ein sehr hohes Risiko zur Folge hat, hat der Verantwortliche vor deren Einführung eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung‎ (DSFA) vorzunehmen und zu ermitteln, welche Folgen eine geplante Verarbeitung für den Schutz …

Was bedeutet DSFA?

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) eingeführt (Art. 35 EU-DSGVO). Dabei handelt es sich um die Pflicht für den Verantwortlichen, vor Beginn einer geplanten Datenverarbeitung eine Abschätzung der Folgen vorzunehmen und zu dokumentieren.

Wie sollte die Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist vor der Verarbeitung durchzuführen und sollte als dynamisches Instrument und nicht als einmaliger Vorgang angesehen werden. Wenn weiterhin ein Risiko besteht, das nicht durch die durchgeführten Maßnahmen eingedämmt werden kann, muss die Datenschutzbehörde vor der Verarbeitung konsultiert werden.

Was ist die EU-Datenschutzgrundverordnung?

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird 2018 das neue Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung eingeführt (Art. 35 DSGVO). Was sich dahinter verbirgt, beschreiben wir in unserem heutigen Beitrag. Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Wann wird die neue Datenschutz-Grundverordnung verbindlich?

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wird mit Wirkung zum Mai 2018 für alle Mitgliedsländer verbindlich, auch ohne dass diese europäisches zunächst in staatliches Recht übertragen müssten.

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