Ist eine deutsche Verhaftung im Ausland möglich?
Wenn Deutsche im Ausland verhaftet werden, liest man häufig, der oder die Inhaftierte werde konsularisch betreut. Nach einer Verhaftung im Ausland ist die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat oft der erste Kontakt. Die deutschen Auslandsvertretungen betreuen Inhaftierte, unabhängig vom Verfahrensstand oder von der Schuldfrage.
Welche Staatsangehörigkeit benötigen sie für die Reise in die USA?
Nur Reisende mit der US-amerikanischen oder kanadischen Staatsangehörigkeit benötigen für die Reise mit dem Flugzeug oder (Kreuzfahrt-)Schiff in die USA kein Visum und auch kein ESTA. Ein Visum oder ESTA ist auch erforderlich, wenn Sie nur einen Transit in den USA haben.
Was können die deutschen Auslandsvertretungen tun?
Nach einer Verhaftung im Ausland ist die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat oft der erste Kontakt. Die deutschen Auslandsvertretungen betreuen Inhaftierte, unabhängig vom Verfahrensstand oder von der Schuldfrage. Doch was können die deutschen Auslandsvertretungen tatsächlich tun?
Was sei der Grund für die Zurückweisung in den USA gewesen?
Grund für die Zurückweisung sei die Annahme gewesen, dass sie in den USA nicht nur Urlaub sondern als Au-Pair arbeiten wolle – ihr gültiges Besuchervisum kurzerhand für ungültig erklärt. Ein unglücklicher Einzelfall? Nicht ganz.
Wie kann eine Auslandsvertretung helfen?
Die Auslandsvertretung kann Verhafteten eine Liste von deutsch- bzw. englischsprachigen Anwälten zur Verfügung stellen, um die Suche nach einem Anwalt zu unterstützen. Eine Übernahme der Anwaltskosten durch die Auslandsvertretung ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.
Ist eine Straftat im Ausland strafbar?
Bei einer (vermuteten) Straftat im Ausland wenden die Behörden daher das Landesrecht an. Deutsches Recht spielt für das Verfahren im Ausland in der Regel keine Rolle. Neben der Frage, ob eine Straftat vorliegt, regelt das Ortsrecht auch das Strafmaß.