Ist eine Eheschliessung bei einer deutschen Botschaft moglich?

Ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft möglich?

Daher ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft/ einem deutschen Generalkonsulat nicht möglich. In den meisten Ländern ist es heute möglich, vor einem örtlichen Trauungsorgan die Ehe einzugehen. Verbindliche Informationen zu den genauen Formalitäten erhalten Sie nur bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan.

Wie erfolgt die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland?

Die erforderliche Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland erfolgt beim Standesamt am deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort eines der beiden Eheschließenden.

Was empfiehlt sich bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit?

Insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit empfiehlt sich stets die vorherige Beratung durch einen Fachanwalt, der ggf. auch bei der Erstellung eines Ehevertrags tätig werden kann.

Sind beide Verlobte ausländische Staatsangehörige?

Sind beide Verlobte Deutsche, so prüft das deutsche Standesamt für beide Verlobte, ob nach deutschem Recht Ehehindernisse vorliegen. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle.

Ist eine Eheschließung in einem deutschen Standesbeamten möglich?

Sollte eine Eheschließung in einem Land ausnahmsweise nicht möglich sein, können Sie die Ehe selbstverständlich immer vor jedem deutschen Standesbeamten in Deutschland schließen.

Kann das Standesamt eine Eheschließung anmelden?

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

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