Ist eine Eheschließung in Israel möglich?
Sind zwei Verlobte Angehörige zweier verschiedener Konfessionen ist eine Eheschließung in Israel nicht möglich. In diesem Fall weichen viele Personen zur Eheschließung nach Zypern, Dänemark oder die Vereinigten Staaten aus. Die römisch-katholische Kirche gehört zu den in Israel staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften.
Was sind die Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung in Israel?
Unter diese Grundvoraussetzungen fallen: Aufenthalt in Israel während drei von fünf der Antragstellung auf Einbürgerung vorausgehenden Jahre. Berechtigung zu ständigem Aufenthalt in Israel und Niederlassung in Israel bzw. die erklärte Absicht dazu.
Was ist die Staatsbürgerschaft in Israel?
Erlangung der Staatsbürgerschaft oder des Status in Israel als Ehepartner eines israelischen Bürgers oder Bewohners. Partner (ob als Ergebnis einer Ehe oder eines Zusammenlebens) von Bürgern oder Einwohnern Israels können in Israel einen dauerhaften Status erhalten. Dies schließt gleichgeschlechtlicher Paare ein.
Wie ist die Eheschließung bei Ausländern möglich?
Bei Ausländern ist die Beglaubigung durch eine Apostille (ausgestellt durch das israelische Außenministerium) nötig, damit die Eheschließung vom deutschen Standesbeamten anerkannt werden kann. Die Eheschließung ist beispielsweise in der Evangelisch-Lutherischen Erlöser-Kirche oder der Katholischen Dormition-Kirche (beide in Jerusalem) möglich.
Warum sollte eine ausländische Eheurkunde vorgelegt werden?
Den Behörden müsste die ausländische Eheurkunde als Nachweis für die Eheschließung vorgelegt werden und erfahrungsgemäß kann es bei der Beurteilung der Beamten der Eheurkunde als ausreichender Nachweis der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen. Die Registrierung in das deutsche Eheregister können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Wie können sie die Registrierung in das Deutsche Eheregister beantragen?
Die Registrierung in das deutsche Eheregister können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung der Ehe oder bei weiteren Fragen zur Eheschließung mit einem Deutschen im Ausland (insbesondere unter erleichterten Bedingungen in Dänemark).