Ist eine geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt?

Ist eine geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt?

Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt, es sei denn, sie verstosse offensichtlich gegen unseren Ordre public oder sie sei missbräuchlich. Die im Ausland erfolgte Eheschliessung wird den schweizerischen Behörden von den ausländischen Zivilstandsbehörden in der Regel nicht gemeldet.

Wie erfolgt der Nachweis einer ausländischen Eheschließung?

Nachweis der Eheschließung durch ausländische Heiratsurkunde. Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. In manchen Staaten ( z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt.

Wie müssen die Verlobten die Ehe in der Schweiz eingehen?

Die Verlobten müssen vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten bzw. auf der Schweizer Vertretung im Ausland persönlich erklären, dass sie sämtliche Ehevoraussetzungen erfüllen. Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18.

Kann der ausländische Ehegatte die Eheschliessung in der Schweiz melden?

Der ausländische Ehegatte muss die in der Schweiz erfolgte Eheschliessung den Behörden seines Heimatstaates deshalb grundsätzlich selber melden. Er hat sich diesbezüglich an die zuständige ausländische Vertretung in der Schweiz wenden.

Wie können sie ihre Ehe in Deutschland scheiden lassen?

Möchten Sie Ihre Ehe in Deutschland scheiden lassen, müssen Sie Ihrem Scheidungsantrag die Heiratsurkunde beifügen (§ 133 Abs. II BGB). Vorzulegen ist im Regelfall die Urkunde aus Ihrem Familienbuch. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen und registrieren zu lassen.

Wie kann ich eine Eheschließung im Ausland eintragen?

Eheschließung im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Eheschließung. Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen. Dann können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

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