Ist eine in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland gültig?
Ja, grundsätzlich wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt. Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtsgültig, soweit alle Voraussetzungen und Formerfordernisse erfüllt wurden. In Deutschland besteht keine rechtliche Verpflichtung, eine im Ausland geschlossene Ehe registrieren zu lassen.
Wie lange dauert eine Scheidung in Dänemark?
Grundsätzlich sieht auch das dänische Recht, wie auch das deutsche, eine Trennungszeit von einem Jahr vor. Darüber hinaus kann in speziellen Fällen, wie zum Beispiel bei Untreue oder bei Gewalt in der Ehe, auch eine Scheidung ohne vorherige Trennungsphase beantragt werden.
Kann ich mich in Dänemark scheiden lassen?
Wenn die Ehepartner in Dänemark leben, dann müssen Sie auch nach dänischem Recht geschieden werden. Leben Sie jedoch in Deutschland, dann gilt für die Scheidung das deutsche Recht. Sind Sie sich nicht sicher, welches Land für Ihre Scheidung zuständig ist, sollten Sie sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen.
Ist die Scheidung in Dänemark rechtskräftig?
Erklären Sie keinen Verzicht, ist die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. So schnell und unkompliziert wie die Ehe in Dänemark geschlossen werden kann, kann sie jedoch in Deutschland nicht wieder geschieden werden.
Ist die Ehepartner in Dänemark geschieden?
Wenn die Ehepartner in Dänemark leben, dann müssen Sie auch nach dänischem Recht geschieden werden. Leben Sie jedoch in Deutschland, dann gilt für die Scheidung das deutsche Recht. Somit ist das Land für Ihre Scheidung zuständig, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Ist eine Ehe in Dänemark anerkannt?
Eine in Dänemark vollzogene Ehe wird auch in Deutschland anerkannt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Leben beide Ehepartner in Deutschland, muss die Ehe nach deutschem Recht geschieden werden.
Wann ist eine Scheidung in Deutschland möglich?
In Deutschland ist eine Scheidung erst möglich, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Das heißt, Sie müssen ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Versöhnungsversuche während dieser Zeit beeinflussen den Ablauf jedoch nicht.