Ist eine kündigungsbestätigung notwendig?
Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung ist nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird. Die Kündigung muss dafür lediglich zugegangen sein – und zwar gemäß § 623 BGB in Schriftform und handschriftlich unterschrieben.
Was ist wenn eine Kündigung nicht bestätigt wird?
Was tun, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird? Sofern die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten erneut ein – per Einschreiben oder Einwurf, denn so können Sie Ihre Kündigung im Zweifelsfalle nachweisen.
Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu?
Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Kündigung am Arbeitsplatz persönlich übergeben und den Empfang schriftlich auf einer Kopie des unterschriebenen Originals bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte ein Bote beauftragt werden.
Wann muss ein Arbeitgeber die Kündigung bestätigen?
Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? „Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Wann muss eine Versicherungskündigung bestätigt werden?
Häufig gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Endet ihr Vertrag zum Beispiel Ende September und haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist, dann muss das Schreiben spätestens am 30. Juni beim Versicherer angekommen sein.
Wann gilt eine schriftliche Kündigung als zugestellt?
Eine Kündigung kann erst nach Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger seine Wirksamkeit entfalten. Denn bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Der Ablauf der Frist beginnt also erst, nachdem der Empfänger das Schreiben erhalten hat.
Wer muss eine Kündigung bestätigen?
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Zugang der Kündigung zu bestätigen. Schon gar nicht muss auf der Kündigungserklärung unterzeichnen. Eine solche Verpflichtung des Arbeitnehmers auf Bestätigung des Zugangs der Kündigung besteht nicht. Der Arbeitnehmer muss nichts unterzeichnen.