Ist eine Kündigung im Anschluss an die Elternzeit möglich?
Eine Kündigung im unmittelbaren Anschluss an die Elternzeit ist somit grundsätzlich nicht möglich, da der Arbeitgeber aufgrund des Kündigungsschutzes die Kündigung frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit aussprechen kann.
Wie greift der Kündigungsschutz während der Elternzeit?
Weiterhin greift der Kündigungsschutz auch während der Elternzeit, sodass Sie für einen langen Zeitraum nicht gekündigt werden können. Dies soll verhindern, dass Sie als werdende oder auch frisch gebackene Mutter plötzlich keine Arbeit mehr haben und somit ohne „Lohn und Brot“ dastehen.
Wie kann der Arbeitgeber nach der Elternzeit kündigen?
Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen darf (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 BEEG).
Ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers zulässig?
Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist nur in Ausnahmefällen zulässig und kann nur mit einer Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde erfolgen (vgl. § 18 Absatz 1 Sätze 4 und 5 BEEG). Nach Ablauf dieser maximal 36 Monate endet jedoch auch der besondere Kündigungsschutz.
Welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer während der Elternzeit?
Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit – und auch schon davor – einen besonderen Schutz. Jedoch ist auch hier in besonderen Ausnahmefällen eine Kündigung in der Elternzeit möglich. Die rechtliche Grundlage für die Elternzeit und den damit einhergehenden Kündigungsschutz finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Wie kann eine Kündigung in Kleinbetrieben wirksam sein?
In Kleinbetrieben kann somit eine Kündigung ausnahmsweise auch während der Elternzeit wirksam sein. Zu beachten ist dabei jedoch, dass auch diesem Fall die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich ist.
Wie lange steht die Eigenkündigung nach der Elternzeit im Weg?
Einer Eigenkündigung steht im Grunde nach der Elternzeit nichts im Weg. Erforderlich ist hier, dass die Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen (3 Monate nach §19 BerG, vertraglich kann aber was anders geregelt werden) eingehalten wird.
Ist die Kündigungsfrist nicht möglich?
Ist das bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht möglich, darf der Arbeitgeber die Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnen. Ein Nacharbeiten der Stunden ist nicht erlaubt. Ebenso dürfen Minusstunden nicht mit Resturlaub abgebaut werden.
Was ist ein Kündigungsverbot nach § 134 BGB?
Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung, wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar. Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ausgesprochene Kündigung nicht wirksam.
Wie lange dauert eine beabsichtigte Kündigung des Arbeitnehmers?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber mit einer beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers damit bis zum Ende der Elternzeit, also bis zu 39,5 Monate – bei mehreren Kindern ggf. sogar länger – warten. Pro Kind besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf 36 Monate Elternzeit (§ 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 BEEG).
Wie besteht eine außerordentliche Kündigung durch den Kindergarten?
Zudem besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Kindergarten. Dabei bedarf es triftiger Gründe und einer vorherigen Abmahnung. Im Zweifelsfall sollten betroffene Eltern das Gespräch suchen oder einen Anwalt konsultieren, der sich der Sache annimmt. Achtung!
Ist die Elternzeit vorbei?
Ist die Elternzeit vorbei, gilt der Kündigungsschutz nicht mehr. Eine Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitnehmer ist hingegen erlaubt. Diesem Vorhaben schiebt der Gesetzgeber keinen Riegel vor. Es müssen keine Gründe für die Kündigung vor Ablauf der Elternzeit angeführt werden.