Ist eine Mieterhöhung von 100 Euro zulässig?
Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
Wie viel Mieterhöhung ist normal?
Zunächst gilt für alle Mieterhöhungen nach § 558 BGB die Kappungsgrenze. Hiernach darf der Vermieter die Miete in drei Jahren maximal um 20 Prozent anheben. In einigen Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Grenze sogar bei 15 Prozent.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Wie oft die Miete erhöht werden darf ist jedoch beschränkt: Die Miete darf alle 12 Monate, also maximal einmal im Jahr, um den vereinbarten Betrag erhöht werden. Die Anzahl der Staffelstufen ist jedoch nicht begrenzt.
Warum ist die Miete bei 120 Prozent überhöht?
Bei 120 Prozent ist Schluss – Wenn die Miete um mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt, ist sie überhöht. In Städten, in denen Wohnraum knapp ist, kann der Mieter seine Zahlungen bei 120 Prozent deckeln. Außerdem kann er die zu viel bezahlten Beträge für die letzten drei Jahre zurückfordern.
Wie lange darf die Mieterhöhung betragen?
Weiterhin muss der Vermieter beachten, dass er die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöht. In manchen Gemeinden ist der Gesetzgeber noch strenger. Hier darf die Mieterhöhung in diesem Zeitraum höchstens 15% betragen.
Was darf der Vermieter bei Mieterhöhungen verlangen?
Denn bei Mieterhöhungen darf der Vermieter nicht mehr verlangen als das, was ortsüblich ist. Bei Neuvermietungen kann die Miete allerdings frei vereinbart werden und damit auch oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahme: Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit Wohnungsknappheit, in dem die Mietpreisbremse gilt.