Ist eine nachträgliche Mieterhöhung möglich?
Ist eine rückwirkende Mieterhöhung zulässig? Rückwirkende Mieterhöhungen sind nicht zulässig. Laut § 558b BGB erfordert eine Mieterhöhung in jedem Fall die Zustimmung der Mieter. Diese schulden die erhöhte Miete erst „mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens“.
Wann Mieterhöhung erlaubt?
Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
Ist der Vermieter verpflichtet die Mieterhöhung anzukündigen?
Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Mieterhöhung anzukündigen, die neue Miethöhe konkret zu benennen und dem Mieter offenzulegen, wie sich diese berechnet. Der Mieter kann also genau nachvollziehen, wann und wie hoch die Miete steigt.
Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung begrenzen?
Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.
Wie kann man die Mieterhöhung ablehnen?
Widersprechen – Schießt die Mieterhöhung eines neuen Vermieters über Mietspiegel, Kappungsgrenze oder 8 Prozent möglicher Modernisierungskosten hinaus, können Sie als Mieter die Erhöhung ablehnen.
Wie lange darf die Mieterhöhung betragen?
Weiterhin muss der Vermieter beachten, dass er die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöht. In manchen Gemeinden ist der Gesetzgeber noch strenger. Hier darf die Mieterhöhung in diesem Zeitraum höchstens 15% betragen.