Ist eine Scheidung oder Trennung in einem EU-Land anerkannt?
Eine in einem EU-Land bewilligte Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes wird in anderen EU-Ländern automatisch anerkannt. Es ist kein zusätzliches Verfahren notwendig. Die EU-Regeln über Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes – z. B. betreffend Gerichtsbarkeit und Anerkennung – gelten für Dänemark nicht.
Wie richtet sich die Zuständigkeit für die Scheidung?
Hallo Hans, die Zuständigkeit für die Scheidung richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Antragstellers, des Antragsgegners und dem Land, in dem die Ehe geschlossen wurde. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Was gilt für eine länderübergreifende Scheidung?
Für Ihre Scheidung gilt nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem Sie die Scheidung einreichen. In 17 EU-Ländern gelten einheitliche Vorschriften, die festlegen, welches Recht bei länderübergreifenden Scheidungen anzuwenden ist.
Welche Länder gelten für die Scheidung?
Für Ihre Scheidung gilt nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem Sie die Scheidung einreichen. In 17 EU-Ländern gelten einheitliche Vorschriften, die festlegen, welches Recht bei länderübergreifenden Scheidungen anzuwenden ist. Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien,…
Ist die Scheidung in Dänemark anerkannt?
Die Scheidung in einem anderen EU-Land wird in Deutschland ohne weiteres anerkannt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner (Achtung: Dies gilt nicht für die Ehescheidung in Dänemark!). Neben dem Scheidungsbeschluss selbst ist in Deutschland dann die Bescheinigung nach Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (vom 27.
Ist eine Ehescheidung in einem anderen EU-Land anerkannt?
Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Ehescheidung beantragen, sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren, um herauszufinden, welches Recht in Ihrem Fall gilt und was die Folgen wären. Eine in einem EU-Land bewilligte Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes wird in anderen EU-Ländern automatisch anerkannt.