Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend notwendig?

Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend notwendig?

Sollte bereits ein Ehevertrag bestehen, ist eine Scheidungsvereinbarung in der Regel nicht mehr erforderlich. Wenn der Ehevertrag nicht mehr den jetzigen Wünschen und Vorstellungen der Partner entspricht, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen.

Wer erstellt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Möchten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen, erstellt Ihr Rechtsanwalt diese in Rücksprache mit Ihnen. Er schickt einen Entwurf Ihrem Ehegatten bzw. dessen Rechtsanwalt zu, so dass die Möglichkeit besteht, Änderungen und Ergänzungen einzuarbeiten.

Wer setzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf?

Der Notar berät und informiert die Ehegatten hinsichtlich der Bedeutung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung vor, ist es auch möglich, die Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren zu lassen.

Wer schreibt Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der Notar, der eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung beurkundet, muss zwangsläufig beide Ehepartner über ihre Rechte und Pflichten informieren und beraten.

Was muss in eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Was beinhaltet die Scheidungsfolgenvereinbarung?

  • gegenseitige Einwilligung der Ehegatten in die Scheidung.
  • Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
  • Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder.
  • nachehelicher Unterhalt.
  • Festlegung oder Änderung des Güterstands.

Wie lange dauert eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie mit bis zu neun Monaten rechnen. Eine streitige Scheidung kann sogar Jahre dauern.

Kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung angefochten werden?

Scheidungsfolgenvereinbarungen können nach den allgemeinen Vorschriften der § 119 ff. BGB angefochten werden.

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